Sitzung: 03.02.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 51/039
Beschlussvorschlag:
Nach Delegation
in Pandemiezeiten beschließt der Haupt- und Digitalisierungsausschuss der Stadt
Hilden den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung und
Mittagsverpflegung auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß
§ 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2)
im und für den
Zeitraum Januar 2021.
Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden
ist oder wird.