Sitzung: 25.11.2020 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: WP 20-25 SV 60/004
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für das Jahr 2021 und
beschließt
1. aufgrund der Erhöhung
der Beiträge des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes werden im Haushalt 2021
auf dem Sachkonto 544310 - Beiträge BRW - überplanmäßig zusätzlich Mittel in
Höhe von 156.000 € und aufgrund der Änderung der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser werden auf dem Sachkonto 523100 - Erstattungen an das Land -
außerplanmäßig 80.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt insgesamt aus dem
Produkt 120101, Sachkonto 545011 - Aufwand für Festwert Straßenbeleuchtung -.
2. folgende 3.
Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 mit folgenden Gebührensätzen:
3. Nachtragssatzung vom zur „Satzung über die Gebühren für
die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der
jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.
Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils
geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils
geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.),
in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung am 09.12.2020 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
1.
§ 3
Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die
Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,82 € und setzt sich zusammen
aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (1,03 € je m³ Schmutzwasser) und einer
Schmutzwasserableitungsgebühr (0,79 € je m³ Schmutzwasser).
2.
§ 5
erhält folgende Fassung:
Die
Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung
beträgt je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte
Grundstücksfläche 0,93 €.
§ 2
Diese 3. Nachtragssatzung zur „Satzung über
die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom
13.12.2017 tritt zum 01.01.2021 in Kraft.