Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis.

 

 

 

Sitzungsvorlage

aus Sozialausschuss am

30.04.2020

 

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand

 

 

 

 

WP 14-20 SV 50/189

 

Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden

 

 

 

 

 

Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Behindertenbeirat die Formulierungen zu verhandeln und zu erarbeiten, sodass in der nächsten Ratssitzung am 17.06.2020 eine Entscheidung getroffen werden kann.

 

Beteiligte Sitzungsvorlagen:

WP 14-20 SV 50/189/1

WP 14-20 SV 50/189/2

 

 

 

 

 

Die Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden wurde in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat überarbeitet. Hierüber wurde in der Ratssitzung am 17.06.2020 eine Entscheidung getroffen und wie folgt abgestimmt:

Einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen der BA und ohne Beteiligung von Rm Dupke/ SPD wegen Befangenheit

 

 

 

 

Sitzungsvorlage

aus Sozialausschuss am

21.11.2019

 

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand

 

 

 

 

WP 14-20 SV 50/141/2

 

Zwischenbericht  zu der Zusatzvereinbarung zu der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag:

Aufgrund des Berichtes zu der Zusatzvereinbarung ab dem 01.01.2019 zwischen der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG) wird nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss durch den Rat der Stadt Hilden folgendes Vorgehen beschlossen:

Zur Fristwahrung wird bis zum 31.12.2019 eine Kündigung der Kontrakte, die mit dem Amt 50 abgeschlossen worden sind, ausgesprochen, die zum 31.12.2020 wirksam wird.

Die notwendigen Nachweise der Zuschüsse der Stadt Hilden sind zwingende Voraussetzungen für die weitere Zusammenarbeit und damit eine Weiterführung der Kooperationsverträge.

Weitere Auszahlungen an die Freizeitgemeinschaft erfolgen nur, wenn die Mittelverwendung für 2018 nachgewiesen wird.“

 

 

Beteiligte Sitzungsvorlagen:

WP 14-20 SV 50/141

WP 14-20 SV 50/141/1

 

 

 

 

 

 

Dem Gremium wird heute eine entsprechende Beschlussvorlage mit der SV-Nr. WP 14-20 SV 50/141/3 zur Beschlussfassung vorgelegt.