Der
Sozialausschuss nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines
eigenen Gremiums zur Kenntnis.
|
Sitzungsvorlage aus Sozialausschuss am 30.04.2020 |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
|
WP 14-20 SV 50/189 Neufassung der Satzung über die
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden |
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Behindertenbeirat die Formulierungen zu verhandeln und zu erarbeiten, sodass
in der nächsten Ratssitzung am 17.06.2020 eine Entscheidung getroffen werden
kann. Beteiligte Sitzungsvorlagen: WP 14-20 SV 50/189/1 WP 14-20 SV 50/189/2 |
Die Neufassung der Satzung über die Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden wurde in
Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat überarbeitet. Hierüber wurde in der
Ratssitzung am 17.06.2020 eine Entscheidung getroffen und wie folgt
abgestimmt: Einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
der BA und ohne Beteiligung
von Rm Dupke/ SPD wegen Befangenheit |
|
Sitzungsvorlage aus Sozialausschuss am 21.11.2019 |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
|
WP 14-20 SV 50/141/2 Zwischenbericht
zu der Zusatzvereinbarung zu der Vereinbarung zwischen der Stadt
Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vom
18.07.2012 |
Geänderter Beschlussvorschlag: Aufgrund des Berichtes zu der
Zusatzvereinbarung ab dem 01.01.2019 zwischen der Stadt Hilden und der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG) wird nach
Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss durch den
Rat der Stadt Hilden folgendes Vorgehen beschlossen: Zur Fristwahrung wird bis zum 31.12.2019
eine Kündigung der Kontrakte, die mit
dem Amt 50 abgeschlossen worden sind, ausgesprochen, die zum 31.12.2020
wirksam wird. Die notwendigen Nachweise der Zuschüsse
der Stadt Hilden sind zwingende Voraussetzungen für die weitere
Zusammenarbeit und damit eine Weiterführung der Kooperationsverträge. Weitere Auszahlungen an die
Freizeitgemeinschaft erfolgen nur, wenn die Mittelverwendung für 2018
nachgewiesen wird.“ Beteiligte Sitzungsvorlagen: WP 14-20 SV 50/141 WP 14-20 SV 50/141/1 |
Dem Gremium wird heute eine entsprechende
Beschlussvorlage mit der SV-Nr. WP 14-20 SV 50/141/3 zur Beschlussfassung
vorgelegt. |