Der
Sozialausschuss nimmt den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines
eigenen Gremiums zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Sozialausschuss erhält von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse.
Erfasst werden alle abschließend beschlossenen Beschlüsse, die einen Handlungsauftrag an die Verwaltung enthalten und
è auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden, oder
è auf Initiative des Ausschusses ergänzt oder geändert wurden.
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Sitzungsvorlage aus Sozialausschuss am 30.04.2020 |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
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WP 14-20 SV 50/189 Neufassung der Satzung über die Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden |
Der
Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt: Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Behindertenbeirat die Formulierungen zu
verhandeln und zu erarbeiten, sodass in der nächsten Ratssitzung am
17.06.2020 eine Entscheidung getroffen werden kann. Beteiligte
Sitzungsvorlagen: WP 14-20 SV 50/189/1 WP 14-20 SV 50/189/2 |
Die
Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung in der Stadt Hilden wurde in Zusammenarbeit mit dem
Behindertenbeirat überarbeitet. Hierüber wurde in der Ratssitzung am
17.06.2020 eine Entscheidung getroffen und wie folgt abgestimmt: Einstimmig beschlossen
bei 2 Enthaltungen der BA und ohne Beteiligung
von Rm Dupke/ SPD wegen Befangenheit |
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Sitzungsvorlage aus Sozialausschuss am 21.11.2019 |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
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WP 14-20 SV 50/141/2 Zwischenbericht zu der Zusatzvereinbarung zu der
Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vom 18.07.2012 |
Geänderter
Beschlussvorschlag: Aufgrund des
Berichtes zu der Zusatzvereinbarung ab dem 01.01.2019 zwischen der Stadt
Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG)
wird nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss
durch den Rat der Stadt Hilden folgendes Vorgehen beschlossen: Zur Fristwahrung
wird bis zum 31.12.2019 eine Kündigung der Kontrakte, die mit dem Amt 50 abgeschlossen worden sind, ausgesprochen, die
zum 31.12.2020 wirksam wird. Die notwendigen
Nachweise der Zuschüsse der Stadt Hilden sind zwingende Voraussetzungen für
die weitere Zusammenarbeit und damit eine Weiterführung der
Kooperationsverträge. Weitere
Auszahlungen an die Freizeitgemeinschaft erfolgen nur, wenn die
Mittelverwendung für 2018 nachgewiesen wird.“ Beteiligte Sitzungsvorlagen: WP 14-20 SV 50/141 WP 14-20 SV 50/141/1 |
Dem
Gremium wird heute eine entsprechende Beschlussvorlage mit der SV-Nr. WP
14-20 SV 50/141/3 zur Beschlussfassung vorgelegt. |
gez.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter