Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Geänderter Beschlussvorschlag (Änderung durchgestrichen):

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Errichtung eines 1,5 geschossigen Gebäudes für eine altersgemischte fünfgruppige Kindertagesstätte (inkl. Außenanlage) auf dem Grundstück Holterhöfchen 18 mit der Maßgabe einer möglichst zeitoptimierten Realisierung und bezieht dabei den vorgelegten Gestaltungsplan in seinen Beschluss mit ein.

 

Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) einen Werkvertrag als Generalunternehmer auszuhandeln (Übertragung aller delegierbaren Bauherrenaufgaben). Dieser ist dem Rat vor Unterschrift vorzulegen. Die IGH wiederum wird die Baurealisierung ebenfalls durch Generalunternehmervergabe an einen Baupartner beauftragen und die IGH, sofern erforderlich, mit entsprechenden Sicherheiten zu Gunsten dessen Generalunternehmer ausstatten (z.B. eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Vorbehalt der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde).

 

Sollte es zu keinem Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Hilden und der IGH kommen, ersetzt die Stadt Hilden der IGH alle im Zusammenhang mit dem Projekt bis dahin entstandenen und nachgewiesenen Kosten.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt (ohne öffentliche Erschließungskosten), die durch die IGH zu beachten sind, sollen einen Betrag in Höhe von 5,2 Mio € nicht überschreiten. Die IGH soll zudem auf eine sparsame und wirtschaftliche Baurealisierung achten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße Am Feuerwehrhaus auf Grundlage der vorgelegten Konzeptstudie umzubauen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel für Planung und Bau werden im Haushalt 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt.

 

Ergänzter Beschlussvorschlag auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen:

Im Werkvertrag mit der IGH wird die Begrünung des KiTa-Dachs in Kombination mit Photovoltaikanlagen vereinbart, sofern technisch machbar.