Sitzung: 23.09.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV III/023
Geänderter Beschlussvorschlag (Änderung
durchgestrichen):
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die Errichtung eines 1,5 geschossigen Gebäudes für eine
altersgemischte fünfgruppige Kindertagesstätte (inkl. Außenanlage) auf dem Grundstück Holterhöfchen 18 mit der Maßgabe einer
möglichst zeitoptimierten Realisierung und bezieht dabei den vorgelegten
Gestaltungsplan in seinen Beschluss mit ein.
Des Weiteren
beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Infrastrukturgesellschaft Hilden
(IGH) einen Werkvertrag als Generalunternehmer auszuhandeln (Übertragung aller
delegierbaren Bauherrenaufgaben). Dieser ist dem Rat vor Unterschrift
vorzulegen. Die IGH wiederum wird die Baurealisierung ebenfalls durch
Generalunternehmervergabe an einen Baupartner beauftragen und die IGH, sofern
erforderlich, mit entsprechenden Sicherheiten zu Gunsten dessen
Generalunternehmer ausstatten (z.B. eine selbstschuldnerische
Bürgschaft unter Vorbehalt der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde).
Sollte es zu
keinem Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Hilden und der IGH kommen,
ersetzt die Stadt Hilden der IGH alle im Zusammenhang mit dem Projekt bis dahin
entstandenen und nachgewiesenen Kosten.
Die Gesamtkosten
für das Projekt (ohne öffentliche Erschließungskosten), die durch die IGH zu
beachten sind, sollen einen Betrag in Höhe von 5,2 Mio € nicht überschreiten.
Die IGH soll zudem auf eine sparsame und wirtschaftliche Baurealisierung
achten.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Straße Am Feuerwehrhaus auf Grundlage der vorgelegten
Konzeptstudie umzubauen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel für Planung und
Bau werden im Haushalt 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt.
Ergänzter Beschlussvorschlag auf Antrag von Bündnis
90/Die Grünen:
Im Werkvertrag mit
der IGH wird die Begrünung des KiTa-Dachs in Kombination mit
Photovoltaikanlagen vereinbart, sofern technisch machbar.