Sitzung: 17.06.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/323/1
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verzichtet nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf die
vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020
sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf
Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß
§ 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).
sowie
vollständig auf die Kostenbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Monaten April und Mai. Für die Monate Juni und Juli wird der Kostenbeitrag Mittagtisch in vollem Umfang erhoben.
Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden
ist oder wird.
Der Verzicht von Elternbeiträgen
für die Schulbetreuung der Monate Juni und Juli steht unter Vorbehalt, da eine
letztendliche Übereinkunft zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land
noch aussteht. Es wurde aber angekündigt, die Einigung bei den Beiträgen Kita
zu übernehmen.