Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verzichtet nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf die vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020 sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und

24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,

13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

 

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des

Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und

offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).

 

sowie

 

vollständig auf die Kostenbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Monaten April und Mai. Für die Monate Juni und Juli wird der Kostenbeitrag Mittagtisch in vollem Umfang erhoben.

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder wird.

 

Der Verzicht von Elternbeiträgen für die Schulbetreuung der Monate Juni und Juli steht unter Vorbehalt, da eine letztendliche Übereinkunft zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land noch aussteht. Es wurde aber angekündigt, die Einigung bei den Beiträgen Kita zu übernehmen.