Sitzung: 17.06.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 21
Vorlage: WP 14-20 SV 51/295
Geänderter Antragstext
für Rat am 17.06.2020:
Wir beantragen unter Berücksichtigung des
kommunalen Klassenrichtwertes der Stadt Hilden eine Festlegung der Zügigkeit
der Astrid Lindgren Schule Hilden für das Schuljahr 2021/22 auf 2 bis 3 Eingangsklassen,
um eine flexible Gestaltung der Eingangsklassen an der ALS unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Anmeldezahlen zu ermöglichen (sogenanntes
„Nachsteuern“/ vgl. SEP).
Die generelle Zweizügigkeit der Schule soll
damit nicht in Frage gestellt werden. Sollte die Schule jedoch im Schuljahr
2021/22 mit den Anmeldungen von wohnortnahen katholischen Schülern die Kapazitätsgrenze
von zwei Eingangsklassen überschreiten, wird ihr die Möglichkeit eingeräumt, im
Rahmen einer Überhangklasse eine dritte Eingangsklasse zu bilden.