Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 21

Geänderter Antragstext für Rat am 17.06.2020:

 

Wir beantragen unter Berücksichtigung des kommunalen Klassenrichtwertes der Stadt Hilden eine Festlegung der Zügigkeit der Astrid Lindgren Schule Hilden für das Schuljahr 2021/22 auf 2 bis 3 Eingangsklassen, um eine flexible Gestaltung der Eingangsklassen an der ALS unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anmeldezahlen zu ermöglichen (sogenanntes „Nachsteuern“/ vgl. SEP).

Die generelle Zweizügigkeit der Schule soll damit nicht in Frage gestellt werden. Sollte die Schule jedoch im Schuljahr 2021/22 mit den Anmeldungen von wohnortnahen katholischen Schülern die Kapazitätsgrenze von zwei Eingangsklassen überschreiten, wird ihr die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen einer Überhangklasse eine dritte Eingangsklasse zu bilden.