Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:
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Sitzungsvorlage aus Ratssitzung am |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
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WP 14-20 SV 32/031/1 Antrag der BA: Fahrzeugverkehr in der Innenstadt (Fußgängerzone) am 11.12.2019 |
Der Rat hat
beschlossen, die Ladezeiten in der Fußgängerzone,
beginnend ab dem 01. Januar 2020, wie folgt zu erweitern: Mo. bis Fr. alt: 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr neu: 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr (Die
Ladezeiten von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr bleiben unverändert) Sa. alt: 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr neu: 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Die Beschilderungen wurden entsprechend angepasst am 14.01.2020. |
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WP 14-20 SV 32/031/1 Antrag der BA: Fahrzeugverkehr in der Innenstadt (Fußgängerzone) am 11.12.2019 |
Der Rat hat
beschlossen: Es werden drei Ladezonen im Bereich
Klotzstraße (im Einmündungsbereich Mittelstraße), Warrington-Platz (vor dem
Zugang zur Fußgängerzone) und Bismarckstraße (nördlich und südlich der
Einmündung Kurt-Kappel-Straße) eingerichtet. Die Standorte Mühlenstraße,
Robert-Gies-Straße, Gabelung und Heiligenstraße werden geprüft, ob sie für
die Einrichtung von Ladezonen geeignet sind. Die Verwaltung erstellt 1 Jahr nach Einrichtung der Ladezonen einen
Erfahrungsbericht. |
Nicht zuletzt auch durch die
„Corona-Situation“ ist es hier (sowohl bei Amt 66 und Amt 68 als auch den
Schilderherstellern) zu Verzögerungen kommen. Nach Rücksprache mit der
Schilderfirma kann die Lieferung nun in der 23. KW erfolgen. In Abhängigkeit
der Personalsituation von Amt 68, können die entsprechenden Beschilderungen
(für die Lieferzonen im Bereich Klotzstraße, Warrington-Platz und
Bismarckstraße) dann zeitnah errichtet werden. Die Prüfung der anderen
angedachten Standorte (Mühlenstraße, Robert-Gies-Straße, Gabelung und
Heiligenstraße) hat zu keinem positiven Ergebnis geführt. Die Verwaltung erstellt 1 Jahr
nach Einrichtung der Ladezonen einen Erfahrungsbericht. |