Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss beschließt wie folgt:

 

 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit der Open Grid Europe GmbH (OGE) unter Beachtung folgender Randwerte einen Vertrag zu verhandeln:

 

1.            Bei einer Leitungsverlegung in dem vorhandenen Wirtschafts- bzw. Waldweg längs der Stadtgrenze darf eine mögliche Schutzzone der Gasleitung nur so breit sein, wie die befestigte Wegefläche.

 

2.            Außerhalb des Schutzstreifens kann die Stadt Hilden die Flächen uneingeschränkt und ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die Gasleitung bewirtschaften. Dies schließt auch die Pflanzung von Bäumen ein.

 

3.            Der Bestand der Bäume auf Hildener Gebiet längs der Wegefläche muss sichergestellt sein.

 

4.            Land- und forstwirtschaftliche Lagermöglichkeiten am Rand des Wirtschafts- bzw. Waldweges auf Hildener Stadtgebiet, dürfen durch die Gasleitung oder deren Schutzstreifen nicht eingeschränkt werden.

 

5.            Die Leitung muss so verlegt werden, dass eine Befahrung des Weges und somit Überfahrung der Leitungen durch Schwerlastverkehr (Holzabfuhr/Feuerwehr) bis zu 40 to gewährleistet ist.

 

6.            Die Stadt Hilden gewährleistet die dauerhafte Befahrbarkeit für SLW 60 nicht. Der Nutzer muss seinen Qualitätsbedarf ggfls. selbst sicherstellen.

 

7.            Die Stadt Hilden ist befugt, für eigene Zwecke Änderungen und Unterhaltungen an der Wegebefestigung uneingeschränkt vorzunehmen.

 

8.            Vor Durchführung der Leitungsverlegung macht OGE eine Beweissicherung der Flächen. Die Stadt Hilden wird vorab informiert und erhält die Unterlagen.

 

9.            Die Leitungsverlegung wird dokumentiert und die Daten der Stadt Hilden zur Präsentation im internen Geoportal zur Verfügung gestellt.

 

10.         Allein OGE hat während der Bauarbeiten die Erreichbarkeit der Häuser auf Haaner Gebiet sicherzustellen.

 

11.         In dem Vertrag, der Grundlage für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist, sind die technischen und finanziellen Aspekte zu regeln.

 

Die Stadt Hilden stellt in Aussicht, der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - Gastransportleitung zugunsten der OGE zuzustimmen.