Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss folgende Teileinziehungen:

 

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09. 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Widmung folgender öffentlicher Verkehrsflächen teileingezogen:

 

Die Teileinziehung bezieht sich ausschließlich auf die in den Widmungen angegebenen Anlieferzeiten:

 

Nr.

Widmung

Lage

Inhalt - Teileinziehung

1

Fußgängerzone

Innenstadt

mit

Mittelstraße, Heiligenstraße, Schulstraße, Markt, Bismarckstraße, Warrington-Platz, „kleiner“ Warrington-Platz, Kurt-Kappel-Straße

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30.-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr

2

Platz

Nové-Město-Platz

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag 06.00-10.00 Uhr, Montag bis Freitag 18.30.-20.00 Uhr

3

Fußgängerzone

Vorplatz „Stadthalle“

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr