Sitzung: 11.12.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/259
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt-
und Finanzausschuss folgende Teileinziehungen:
Gemäß § 7 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.
1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Widmung
folgender öffentlicher Verkehrsflächen teileingezogen:
Die
Teileinziehung bezieht sich ausschließlich auf die in den Widmungen angegebenen
Anlieferzeiten:
Nr. |
Widmung |
Lage |
Inhalt - Teileinziehung |
1 |
Fußgängerzone |
Innenstadt mit Mittelstraße, Heiligenstraße, Schulstraße, Markt, Bismarckstraße, Warrington-Platz, „kleiner“ Warrington-Platz, Kurt-Kappel-Straße |
Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30.-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr |
2 |
Platz |
Nové-Město-Platz |
Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag 06.00-10.00 Uhr, Montag bis Freitag 18.30.-20.00 Uhr |
3 |
Fußgängerzone |
Vorplatz „Stadthalle“ |
Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr |