Betreff
Teileinziehung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Hilden
1) Fußgängerzone "Innenstadt"
2) Fußgängerzone "Nové-Mesto-Platz"
3) Fußgängerzone "Vorplatz Stadthalle"
Vorlage
WP 14-20 SV 61/259
Aktenzeichen
IV/61.2 6123-12 147
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss folgende Teileinziehungen:

 

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09. 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Widmung folgender öffentlicher Verkehrsflächen teileingezogen:

 

Die Teileinziehung bezieht sich ausschließlich auf die in den Widmungen angegebenen Anlieferzeiten:

 

Nr.

Widmung

Lage

Inhalt - Teileinziehung

1

Fußgängerzone

Innenstadt

mit

Mittelstraße, Heiligenstraße, Schulstraße, Markt, Bismarckstraße, Warrington-Platz, „kleiner“ Warrington-Platz, Kurt-Kappel-Straße

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30.-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr

2

Platz

Nové-Město-Platz

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag 06.00-10.00 Uhr, Montag bis Freitag 18.30.-20.00 Uhr

3

Fußgängerzone

Vorplatz „Stadthalle“

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 21/031 berichtet die Stadtverwaltung über die Möglichkeiten, den unerwünschten Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone so weit wie möglich zu reduzieren. Hierzu wird der Vorschlag unterbreitet, die Regelzeiten für die Anlieferung zu erweitern, um keine Ausnahmegenehmigung für Paketlieferdienste mehr erteilen zu müssen.

 

Bei den Widmungen der Verkehrsflächen in der Innenstadt wurden die Lieferzeiten auch in die Widmungsverfügung aufgenommen. Der Grund ist aus heutiger Sicht nicht ersichtlich, weil die Lieferzeiten – wie alle Regelungen an und auf Straßen – durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde festgelegt werden.

 

Bisher sind in den Widmungsverfügungen die Anlieferzeiten wie folgt festgesetzt:

 

Nr.

Lage

Inhalt

1

Innenstadt

mit

Mittelstraße, Heiligenstraße, Schulstraße, Markt, Bismarckstraße, Warrington-Platz, „kleiner“ Warrington-Platz, Kurt-Kappel-Straße

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30.-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr

2

Nové-Město-Platz

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag 06.00-10.00 Uhr, Montag bis Freitag 18.30.-20.00 Uhr

3

Vorplatz „Stadthalle“

Die Anlieferzeiten für den Ladeverkehr der Geschäfte werden wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag: 06.00-10.00 Uhr und 18.30-20.00 Uhr Samstag: 06.00-09.00 Uhr

 

Um Unterschiede zwischen Widmungsinhalt und örtlicher Beschilderung auszuschließen und das mögliche Klagepotential zu reduzieren, wird vorgeschlagen, die Angaben zu den Ladezeiten aus den Widmungsverfügen zu entfernen. Um dies zu erreichen muss bei den aufgeführten Straßen/Straßenabschnitten die Widmungsverfügung in einem förmlichen Verfahren teileingezogen werden.

 

Die Regelzeiten für die Anlieferung werden nach Rechtskraft der Teileinziehung ausschließlich durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen entsprechend dem Ratsbeschluss zu der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 32/031 festgelegt. In dieser Sitzungsvorlage werden die aktuellen Ansätze zur Reduzierung des Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone erläutert.

 

 

gez.

B. Alkenings

Bürgermeisterin