Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 20, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

 

Die Allianz für Hilden beantragt darüber hinaus, dass die Verwaltung dem Rat eine Zweckentfremdungssatzung vorschlägt, die zum Inhalt hat, dass die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke nicht mehr erlaubt, sondern nur noch in Ausnahmefällen genehmigungsfähig ist. Auch die Umwandlung einer Wohnung z.B. in eine Zahnarztpraxis, ein Maklerbüro, eine Anwaltskanzlei soll verboten sein, wie auch die Wohnung länger als drei Monate leer stehen zu lassen. Verbotene missbräuchliche Umnutzung bzw. Nichtnutzung ist mit (wiederholten) Bußgeldern zu ahnden und eine zweckentsprechende Nutzung muss angeordnet werden können.