Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Für die potentielle
Wohnbaufläche „Hofstraße 150 inkl. Hinterland“ ist ein
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren nach §13a BauGB einzuleiten, um die
Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf Grundlage des
Bebauungsvorschlags Nr. 2 zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Projektträger für diese Maßnahme zu suchen.