Sitzung: 21.06.2018 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: WP 14-20 SV 51/203
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des §7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der §§ 1,2,4,5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den jeweils zurzeit
gültigen Fassungen beschließt der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die vorgestellte
Benutzungs- und Gebührensatzung für das Spielmobil der Stadt Hilden.