Sitzung: 21.03.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/158
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Die Anregungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden bzw. der sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden wie in der Anlage 1 ausgeführt berücksichtigt.
2. Die 2. Nachtragssatzung zur
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
in der Stadt Hilden – Sondernutzungssatzung – vom 26.11.2009 wird in der als
Anlage 3b und 3c der Sitzungsvorlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
spätestens 4 Jahre nach In-Kraft-treten der 2. Nachtragssatzung dem Stadtentwicklungsausschuss
einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Regeln für mobile Werbeanlage und
Warenauslagen vorzulegen.
Für diesen Erfahrungsbericht ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.