Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1.  Die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie in der Anlage 1 (der Sitzungsvorlage) ausgeführt berücksichtigt.

2.  Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden – Sondernutzungssatzung – vom 26.11.2009 wird in der als Anlage 3b und 3c der Sitzungsvorlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt zu veröffentlichen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens 4 Jahre nach In-Kraft-Treten der 2. Nachtragssatzung dem Stadtentwicklungsausschuss einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Regeln für mobile Werbeanlage und Warenauslagen vorzulegen.
Für diesen Erfahrungsbericht ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.