Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt nach Vorberatung dem Rat den Beschluss der anliegenden, neugefassten Rechnungsprüfungsordnung.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss die beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.