Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt

 

1.         die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens 2017 in der als Anlage beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch, so dass für die aufgegebenen Maßnahmen A1/A2 und A4 die Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen werden;

2.         die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis den 2013 gestellten Grundförderantrag zum Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf fortzuschreiben;

3.         die Finanzmittel für die Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ in die Haushalte 2018 und folgende der Stadt Hilden entsprechend der Übersicht der Kosten und Einnahmen unter einem gemeinsamen Haushaltsansatz mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit aufzunehmen und im Haushalt 2017 im Produkt 120101 die nicht benötigten Mittel in Höhe von 28.700 Euro zu sperren;

4.         den Haushaltsvermerk 06 für den im Produkt 120101 zur Verfügung stehenden Betrag von 56.300 Euro aufzuheben und

5.         nur die Haushaltsmittel für die Bau- und Herstellungskosten der Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe durch den Fachausschuss“) zu stellen.