Sitzung: 12.07.2017 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 61/145
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt
1.
die Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens 2017 in der als Anlage
beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b
Abs. 2 Baugesetzbuch, so dass für die aufgegebenen Maßnahmen A1/A2 und A4 die
Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen
werden;
2.
die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser
Basis den 2013 gestellten Grundförderantrag zum Integrierten Handlungskonzept
für die Innenstadt Hilden zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf fortzuschreiben;
3.
die Finanzmittel für die Maßnahmen A1neu, A3neu und
B1neu im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ in die Haushalte 2018 und
folgende der Stadt Hilden entsprechend der Übersicht der Kosten und Einnahmen unter
einem gemeinsamen Haushaltsansatz mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit aufzunehmen
und im Haushalt 2017 im Produkt 120101 die nicht benötigten Mittel in Höhe von 28.700
Euro zu sperren;
4.
den Haushaltsvermerk 06 für den im Produkt 120101
zur Verfügung stehenden Betrag von 56.300 Euro aufzuheben und
5.
nur die Haushaltsmittel für die Bau- und
Herstellungskosten der Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu unter den Vorbehalt des
Haushaltsvermerks 06 („Freigabe durch den Fachausschuss“) zu stellen.