Betreff
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens:
Beschluss der Fortschreibung
Vorlage
WP 14-20 SV 61/145
Aktenzeichen
IV/61.1 STEP_IHK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt

 

1.         die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens 2017 in der als Anlage beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch, so dass für die aufgegebenen Maßnahmen A1/A2 und A4 die Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen werden;

2.         die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis den 2013 gestellten Grundförderantrag zum Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf fortzuschreiben;

3.         die Finanzmittel für die Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ in die Haushalte 2018 und folgende der Stadt Hilden entsprechend der Übersicht der Kosten und Einnahmen unter einem gemeinsamen Haushaltsansatz mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit aufzunehmen und im Haushalt 2017 im Produkt 120101 die nicht benötigten Mittel in Höhe von 28.700 Euro zu sperren;

4.         den Haushaltsvermerk 06 für den im Produkt 120101 zur Verfügung stehenden Betrag von 56.300 Euro aufzuheben und

5.         nur die Haushaltsmittel für die Bau- und Herstellungskosten der Maßnahmen A1neu, A3neu und B1neu unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe durch den Fachausschuss“) zu stellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das „Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens“ stammt aus dem Jahr 2013. Es wurde im Juli 2013 einstimmig durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen. Seit dem Jahr 2014 befindet sich das IHK, auf Basis von entsprechenden Förderbescheiden durch die Bezirksregierung Düsseldorf und nach Freigabe der Haushaltsmittel durch die politischen Gremien der Stadt, in seiner Umsetzungsphase.

 

Durch den Erlass einer Haushaltssperre durch den Kämmerer der Stadt im April 2016 wurden die Projekte des IHK inkl. der damit verbundenen Ermächtigungsübertragungen im Haushalt zurückgestellt.

 

Im September 2016 beriet der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanz-Ausschuss über die weitere Vorgehensweise (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV IV 61/090).

Mehrheitlich kam es zu folgendem Beschluss:

 

„Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird unter Beibehaltung der darin formulierten Ziele und Handlungsfelder fortgeschrieben. Auf die Verkehrsprojekte A1/A2 und A4 wird dabei verzichtet.“

 

Nach dieser grundsätzlichen Beschlussfassung zur weiteren Umsetzung des IHK Innenstadt begann die Arbeit zur Fortschreibung des Konzeptes.

Bedingt durch den Wegfall von drei großen und wesentlichen Projekten wurde es erforderlich, Ersatz-Projekte zu finden, um weiterhin die Ziele des IHK erreichen zu können und damit den Zugang zu den Städtebaufördermitteln zu behalten.

 

Hierzu wurde im November 2016 im Stadtentwicklungsausschuss über die Zeitplanung für die Fortschreibung beraten (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/102) sowie erste Vorschläge für mögliche Ersatz-Maßnahmen aus dem Ausschuss gesammelt.

Vom 10 bis zum 20. November 2016 konnten Politik und Bürgerschaft weitere mögliche Maßnahmen anregen.

 

Am 07.Dezember 2016 wählte der Stadtentwicklungsausschuss aus den Vorschlägen die Projekt­ideen aus, die mit der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit innerhalb des Städtebauförderungsprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ abgestimmt werden sollten. (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/106).

Der Stadtentwicklungsausschuss wählte insgesamt 18 Maßnahmenvorschläge aus, nämlich acht aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“; acht aus dem Handlungsfeld B „Gestaltung und Aufenthaltsqualität“; sowie zwei Vorschläge, die nur bei einer Erweiterung des Stadtumbaugebietes Innenstadt zum Tragen kämen.

 

Am 01.Februar 2017 berichtete die Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss über den Abstimmungstermin bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/109).

Auf dieser Grundlage wählte in dieser Sitzung der Stadtentwicklungsausschuss dann die Projekt­ideen aus, die in einer Öffentlichkeitsbeteiligung vor- und zur Diskussion gestellt werden sollten.

 

Es wurden folgende Projekte für die Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig ausgewählt:

 

A1neu         Verbesserung der Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz

 

A3neu         Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz (jedoch nur Fläche Teil 1)

 

A5neu         Vergrößerung der Querungshilfen/Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/Berliner Straße/Benrather Straße

 

A10neu       Verbesserung der Verbindung Poststraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz

 

B1neu         Aufwertung des Platzes südlich des Am Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38).

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand dann am 09.März 2017 in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums in Form einer „Innenstadtkonferenz“ statt (einem Format der Öffentlichkeitsbeteiligung, das bereits im Aufstellungsprozess zum Integrierten Handlungskonzept verwendet wurde).

 

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung – eine Priorisierung der Projektideen – wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 05.April 2017 vorgestellt (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/127).

Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss, dass für alle fünf Projekte eine Vorplanung inkl. Kostenschätzung zu erstellen ist.

 

Die Ergebnisse der Vorplanung sowie die damit verbundenen Kostenschätzungen wurden dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 21.Juni 2017 zur Beratung vorgelegt (Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 61/137 bis 61/141).

 

Ergebnis der Auswahl der Ersatzmaßnahmen

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat – zum Teil einstimmig – folgende Projekte beschlossen, die in die Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens“ aufgenommen werden:

 

A1neu         Verbesserung der Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz

 

A3neu         Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz

 

B1neu         Aufwertung des Platzes südlich des Am Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38).

 

Zwei Maßnahmen aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“ und ein Projekt aus dem Handlungsfeld B „Gestaltung und Aufenthaltsqualität“.

 

Die Maßnahme B1neu soll möglichst noch zum Stadterneuerungsprogramm 2018 angemeldet werden; d.h. der Förderantrag zu dieser Maßnahme muss spätestens zum 01.12.2017 bei der Bezirksregierung eingereicht werden.
Unter der Voraussetzung, dass – wie in diesem Jahr – die Förderbescheide zum April 2018 versandt werden, und die Maßnahme zu 50% gefördert wird, könnte die Baumaßnahme in 2018 beginnen.

 

Die beiden anderen Maßnahmen A1neu und A3neu würden zum Stadterneuerungsprogramm 2019 angemeldet und die Förderanträge zum 01.12.2018 bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Sollten die Förderbescheide zeitnah beschieden werden, ist mit einer baulichen Umsetzung in 2020 zu rechnen. Im Jahr 2019 würde die Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung erstellt und voraussichtlich die Ausschreibung durchgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Das Ausgabe-Budget für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt, den vorliegenden Kostenschätzungen zufolge, bei ca. 1,275 Mio Euro, die in den Haushalt im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ in einem gemeinsamen Haushaltsansatz einzustellen sind:

 

 

A1neu

A3neu

B1neu

im Haushalt
2017
enthalten

Veränderung

2017

21.300 *

21.000 *

14.000 *

85.000

- 28.700

2018

 

 

131.000

43.000

+ 88.000

2019

49.700 *

517.000

64.000 *

457.000

 

703.000

+ 384.700

Summe

588.000

542.000

145.000

831.000

+ 444.000

 

Die Bau- und Herstellungskosten – nicht die Planungs- und Ingenieurkosten (in der Tabelle mit * gekennzeichnet) – werden mit einem HV6-Vermerk (Freigabe durch den Fachausschuss) versehen, der aufzuheben ist, sobald der Förderbescheid der Bezirksregierung für die jeweilige Maßnahme vorliegt.

 

Im Falle einer Förderung durch das Land NRW erhält die Stadt Hilden 50% der Kosten zurück.

Im letzten Zuwendungsbescheid war folgende Auszahlung der Zuwendung in Aussicht gestellt worden:

    5%  der Zuwendung im Herstellungsjahr

  25%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +1

  30%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +2

  25%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +3

  15%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +4

 

Vor diesem Hintergrund ist nach heutigen Kenntnissen mit folgenden Zuwendungseinnahmen zu rechnen:

 

 

A1neu

A3neu

B1neu

im Haushalt
2017
enthalten

Veränderung

2017

 

 

 

 

 

2018

 

 

3.625

 

+ 3.625

2019

14.700

13.550

18.125

 

+ 46.375

2020

73.500

67.750

21.750

351.500

- 188.500

2021

88.200

81.300

18.125

 

+187.625

2022

73.500

67.750

10.875

 

+ 152.125

2023

44.100

40.650

 

 

+ 84.750

Summe

294.000

271.000

72.500

351.500

+ 286.000

 

 

Ergebnis der Fortschreibung

 

Als Anlage beigefügt ist dieser Sitzungsvorlage der Textentwurf zur Fortschreibung des IHK. Er enthält eine Übersicht über den bisherigen Ablauf des Gesamt-Projektes inklusive des Stands der Umsetzung von Maßnahmen sowie eine Darstellung des Fortschreibungsprozesses bis hin zu den letztlich ausgewählten Maßnahmen sowie der fortgeschriebenen Kosten- und Finanzierungsübersicht.

 

Bei einem Beschluss der Fortschreibung durch den Rat wird dann bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Fortschreibung zur Kenntnisnahme und „Genehmigung“ vorgelegt.
Nach der „Genehmigung“ der Fortschreibung können – je nach Planungsfortschritt und Beratung im Rat bzw. den zuständigen Fachausschüssen – die Förderanträge für die jeweiligen einzelnen Maßnahmen für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Rahmen der Städtebauförderung des Landes NRW gestellt werden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen u. Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IHK-Maßnahmen
A1neu, A3neu und B1neu

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze

85.000

2018

1201010010

521151

43.000

2019

1201010010

521151

703.000

2020

1201010010

414100/10

Zuschüsse
(66,6% Bund;
33,4% Land)

351.500

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze

bzw.

Zuschüsse
(66,6% Bund;
33,4% Land)

56.300

2018

1201010010

521151

131.000

2018

1201010010

414100/10

3.625

2019

1201010010

521151

1.087.700

2019

1201010010

414100/10

46.375

2020

1201010010

414100/10

163.000

2021

1201010010

414100/10

187.625

2022

1201010010

414100/10

152.125

2023

1201010010

414100/10

84.750

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete