Sitzung: 01.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: WP 14-20 SV 61/108
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt, dass
im Jahr 2017 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
• Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 für den
Bereich Herderstr. / Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße
• Bebauungsplan Nr. 165, 1. vereinfachte
Änderung für den Bereich Gabelung / Kirchhofstraße
• Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich
Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
• Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich
Ohligser Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg
• Bebauungsplan Nr. 262 (VEP Nr. 21) für die
Grundstücke Richrather Str. 170 und 172
• Bebauungsplan Nr. 263 für die Grundstücke
Schützenstraße 41-43 (künftig voraussichtlich bis Nr. 51)
Im übrigen sollen folgende – tlw. noch aufzustellende –
Satzungsverfahren vorrangig bearbeitet werden:
• Stellplatzsatzung für die Stadt Hilden
• Erweiterung der Sondernutzungssatzung um
Gestaltungsvorgaben für Nutzungen in der Fußgängerzone