Sitzung: 14.12.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/036
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2017. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der
Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende
12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 mit folgenden Gebührensätzen:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr 2016 |
Gebühr 2017 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,92 Euro |
0,84 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,78 Euro |
0,82 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr 2016 |
Gebühr 2017 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,71 Euro |
0,76 Euro |
Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und
somit Bestandteil dieser Niederschrift.