Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 mit folgenden Gebührensätzen:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2016

Gebühr 2017

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,92 Euro

0,84 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,78 Euro

0,82 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2016

Gebühr 2017

Niederschlagswassergebühr je qm

0,71 Euro

0,76 Euro

 

Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und somit Bestandteil dieser Niederschrift.