Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2017 und 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 60/036
Aktenzeichen
IV/60-bei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 mit folgenden Gebührensätzen:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2016

Gebühr 2017

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,92 Euro

0,84 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,78 Euro

0,82 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2016

Gebühr 2017

Niederschlagswassergebühr je qm

0,71 Euro

0,76 Euro

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2017:

 

1.1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt auf 2.459.200 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe liegt bei 115.000 Euro.

 

Der Verbrauch steigt insgesamt auf 3.049.700 m³. Die Abwasserreinigungsgebühr sinkt letztendlich um -0,08 Euro (-8,70 %).

 

1.2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung sinken 2017 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt -2.128 Euro (-0,45 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Die Aufwendungen für die Rattenbekämpfung steigt in 2017 auf 50.000 €.

 

Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle steigen im Vergleich zum Vorjahr um +128.475 Euro (+10,12 %). Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein negatives Ergebnis (-523.072 Euro) erzielt wurde. Für 2017 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -159.451 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt steigt auf 3.287.300 m³.

 

Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,04 Euro (+5,13 %). Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,04 Euro (-2,35 %).

 

1.3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +316.785 Euro gestiegen (+14,87 %). Die Steigung resultiert aus kürzlich abgeschlossenen Baumaßnahmen und geplanten Zugängen in 2017 durch weitere Baumaßnahmen.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da im Jahr 2014 ein negatives Ergebnis (-306.208 Euro) erzielt wurde. Für 2017 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -23.240 Euro eingerechnet.

 

Die einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.282.200 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr steigt dadurch um 0,05 Euro (+7,04 %).

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Abwasserreinigungsgebühr

0,93 Euro

0,90 Euro

0,93 Euro

0,91 Euro

0,92 Euro

0,84 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,72 Euro

0,74 Euro

0,72 Euro

0,76 Euro

0,78 Euro

0,82 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,65 Euro

1,64 Euro

1,65 Euro

1,67 Euro

1,70 Euro

1,66 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,65 Euro

0,63 Euro

0,65 Euro

0,65 Euro

0,71 Euro

0,76 Euro

 

 

2. 12. Nachtragssatzung vom ….. zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

In § 1 dieser 12. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze übernommen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage für das Jahr 2017 beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 12. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1.   Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2017

 

2.  12. Nachtragssatzung vom ….. zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete