Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2017. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der
Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende
12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 mit folgenden Gebührensätzen:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr 2016 |
Gebühr 2017 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,92 Euro |
0,84 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,78 Euro |
0,82 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr 2016 |
Gebühr 2017 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,71 Euro |
0,76 Euro |
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die
Stadtentwässerung für das Jahr 2017:
1.1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage
für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW.
Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt auf 2.459.200 Euro. Der angerechnete
Aufwand für die Abwasserabgabe liegt bei 115.000 Euro.
Der
Verbrauch steigt insgesamt auf 3.049.700 m³. Die Abwasserreinigungsgebühr sinkt
letztendlich um -0,08 Euro (-8,70 %).
1.2.
Zur Abwasserableitungsgebühr
Die
Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung sinken 2017 im Vergleich zum
Vorjahr um insgesamt -2.128 Euro (-0,45 %). Dies wirkt sich sowohl auf die
Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.
Die
Aufwendungen für die Rattenbekämpfung steigt in 2017 auf 50.000 €.
Die
kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle steigen im Vergleich zum
Vorjahr um +128.475 Euro (+10,12 %). Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt.
Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom
statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die
Verwaltung keinerlei Einfluss hat.
Die
Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da
im Jahr 2013 ein negatives Ergebnis (-523.072 Euro) erzielt wurde. Für 2017
wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -159.451 Euro eingerechnet.
Der
Verbrauch laut Steueramt steigt auf 3.287.300 m³.
Die
Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,04 Euro (+5,13 %). Damit sinkt
die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,04 Euro (-2,35 %).
1.3.
Zur Niederschlagswassergebühr
Bei
den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keine nennenswerten
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten der
Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +316.785 Euro gestiegen
(+14,87 %). Die Steigung resultiert aus kürzlich abgeschlossenen Baumaßnahmen
und geplanten Zugängen in 2017 durch weitere Baumaßnahmen.
Die
Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da
im Jahr 2014 ein negatives Ergebnis (-306.208 Euro) erzielt wurde. Für 2017
wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -23.240 Euro eingerechnet.
Die
einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.282.200 m².
Die
Niederschlagswassergebühr steigt dadurch um 0,05 Euro (+7,04 %).
Die
Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt
werden:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,93 Euro |
0,90 Euro |
0,93 Euro |
0,91 Euro |
0,92 Euro |
0,84 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,72 Euro |
0,74 Euro |
0,72 Euro |
0,76 Euro |
0,78 Euro |
0,82 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,65
Euro |
1,64
Euro |
1,65
Euro |
1,67
Euro |
1,70
Euro |
1,66
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,65
Euro |
0,63
Euro |
0,65
Euro |
0,65
Euro |
0,71
Euro |
0,76
Euro |
2. 12. Nachtragssatzung vom ….. zur Satzung
über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
vom 15.12.2005:
Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf
der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In § 1 dieser 12. Nachtragssatzung sind die
Gebührensätze übernommen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage für das
Jahr 2017 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 12.
Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Anlagen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung
für das Jahr 2017
2. 12.
Nachtragssatzung vom ….. zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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