Beschluss: einstimmig beschlossen

I.      Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 21. April 2016 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 01.09.2016 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2014 vom 21. April 2016 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.162.530,51 Euro der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:

 

„1.    Frau Bürgermeisterin Alkenings und Herr Bürgermeister Thiele werden nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2014 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

3.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, die Jahresabschlüsse zukünftig innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist aufzustellen (Einwand 1).“