Sitzung: 14.12.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/028
I. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete
Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 21. April 2016 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 01.09.2016 und im Bestätigungsvermerk
vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2014 vom
21. April 2016 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.162.530,51 Euro
der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die
Bürgermeisterin:
„1. Frau Bürgermeisterin Alkenings und Herr
Bürgermeister Thiele werden nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014
entlastet.
2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2014 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.
3. Die Bürgermeisterin wird gebeten, die
Jahresabschlüsse zukünftig innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist
aufzustellen (Einwand 1).“