Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21 a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 aufzunehmen.

 

Plus KITA:

1.Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus          Caritas Kreis Mettmann                     Innenstadt

2.Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“         Ev. Kirchengemeinde Hilden             Nord

3.Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“          Ev. Kirchengemeinde Hilden             Ost

4.Familienzentrum „Mühle“ e.V.                                SPE Mühle e.V.                                 Mitte

5. städt. Familienzentrum „Die Arche“                      Stadt Hilden                                       Innenstadt

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2019 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 aufzunehmen.

 

 

Sprachfördereinrichtungen:

1. Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“           FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.    Nord

2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“                  Ev. Kirchengemeinde Hilden  Nord

3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“                                Stadt Hilden                            Nord

4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                    Stadt Hilden                            Nord

5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                    Kath. Kirchengemeinde

                                                                                              St. Jacobus Hilden                 Nord

6. Paritätischer Kindergarten e.V.                                         Elterninitiative                         Nord

7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                      Stadt Hilden                            Innenstadt

8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“                         Stadt Hilden                            Innenstadt

9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus                     Caritas Kreis Mettmann         Innenstadt

10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“            Johanniter Unfall-Hilfe e.V.    Mitte

11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                   Stadt Hilden                            West

12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                  Ev. Kirchengemeinde             Ost

13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                             AWO Kreis Mettmann             Süd

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachförder - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2019 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.