Ergänzter Beschlussvorschlag (neu im Vergleich zur Sitzungsvorlage: Ziffern 3 und 4):

 

1.       Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird in der bisher beschlossenen und begonnenen Form fortgeführt. Die Maßnahmen des IHK´s werden aus der Haushaltssperre herausgenommen. Die Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1.959.208 € werden zusätzlich zum Entwurf des Nachtrags 2016 zur Verfügung gestellt.

oder

 

2.       Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird nicht weiter verfolgt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist über den Ausstieg zu informieren.
Mit der Bezirksregierung und den externen Auftragnehmern sind die Rückzahlungs- und Schadensersatzmodalitäten abzustimmen und umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 770.569 € sind im Entwurf des Nachtragshaushalts sowie in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.

oder

3.       Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird unter Beibehaltung der darin formulierten Ziele und Handlungsfelder fortgeschrieben. Auf die Verkehrsprojekte A 1/A 2 und A 4 wird dabei verzichtet.

Für den 1. Nachtragshaushalt ergeben sich für 2016 folgende Veränderungen (siehe Anlage).


oder

4.       Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird unter Beibehaltung der darin formulierten Ziele und Handlungsfelder fortgeschrieben. Auf das Verkehrsprojekt A 4 wird dabei verzichtet.