Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die laufende Wahlperiode des Personalrates (bis einschließlich 30.06.2020)

 

Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf,

zum Vorsitzenden

 

und

 

Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,

zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer (je drei Beisitzer/innen aus der Verwaltung und dem Personalrat) werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin, die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu benennen.