Sitzung: 21.09.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 10/033
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67
Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die
laufende Wahlperiode des Personalrates (bis einschließlich 30.06.2020)
Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf,
zum Vorsitzenden
und
Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer (je drei Beisitzer/innen aus der
Verwaltung und dem Personalrat) werden für das jeweilige
Einigungsstellenverfahren benannt.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin, die für eine
Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden
drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu
benennen.