§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die
Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für die laufende Wahlperiode des Personalrates (bis einschließlich
30.06.2020)
Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf,
zum Vorsitzenden
und
Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer (je drei
Beisitzer/innen aus der Verwaltung und dem Personalrat) werden für das jeweilige
Einigungsstellenverfahren benannt.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin,
die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde
jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der
Einigungsstelle zu benennen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach Ablauf der Wahlperiode des Personalrates ist
gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW durch den Rat der Stadt wiederum
eine Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle für die laufende
Wahlperiode zu treffen.
Der bisherige Vorsitzende,
Herr Richter David Hagen, ist bereit, diese Aufgabe weiterhin zu übernehmen. Als
neuer Stellvertreter ist Herr Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht
Solingen, vorgesehen. Der Vorschlag zur Besetzung der Funktionen des Vorsitzenden
und des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit dem Personalrat einvernehmlich abgestimmt.
Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt
als Ehrenamt aus. Lediglich der Vorsitzende kann eine Entschädigung für den
Zeitaufwand erhalten. Die Entschädigung beträgt je Stunde Aufwand 84,00 € (gem.
Runderlass zum Gebührengesetz NRW) zzgl. Reisekosten.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin