Betreff
Besetzung der Einigungsstelle nach
§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Vorlage
WP 14-20 SV 10/033
Aktenzeichen
I/10.2
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die laufende Wahlperiode des Personalrates (bis einschließlich 30.06.2020)

 

Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf,

zum Vorsitzenden

 

und

 

Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,

zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer (je drei Beisitzer/innen aus der Verwaltung und dem Personalrat) werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin, die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu benennen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Ablauf der Wahlperiode des Personalrates ist gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW durch den Rat der Stadt wiederum eine Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle für die laufende Wahlperiode zu treffen.

 

Der bisherige Vorsitzende, Herr Richter David Hagen, ist bereit, diese Aufgabe weiterhin zu übernehmen. Als neuer Stellvertreter ist Herr Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen, vorgesehen. Der Vorschlag zur Besetzung der Funktionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ist mit dem Personalrat einvernehmlich abgestimmt.

 

Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt aus. Lediglich der Vorsitzende kann eine Entschädigung für den Zeitaufwand erhalten. Die Entschädigung beträgt je Stunde Aufwand 84,00 € (gem. Runderlass zum Gebührengesetz NRW) zzgl. Reisekosten.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin