Sitzung: 31.08.2016 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: WP 14-20 SV 61/095
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 263 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
in Verbindung mit § 4b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Das Plangebiet liegt südlich der Hildener
Innenstadt und südlich der S-Bahn-Trasse.
Es wird begrenzt im Norden durch die
Nordgrenze des Flurstückes 1625, im Osten durch die Ostgrenze der Flurstücke
1625 und 727, im Süden durch die Südgrenze des Flurstückes 727 sowie im Westen
durch die Schützenstraße und eine um 30 m nach Osten versetzte fiktive Linie
unmittelbar hinter dem Wohngebäude Schützenstraße 41a. Alle Flurstücke liegen
in Flur 58 der Gemarkung Hilden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, im
Plangebiet eine Wohnbaunutzung zu ermöglichen, die aus einem Mehrfamilien- und
mehreren Einfamilienhäusern besteht.