Beschlussvorschlag:

 

A:      Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Varianten zur weiteren Vorgehensweise zum Integrierten Handlungskonzept zur Kenntnis.

 

B:      Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

          1.  Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird in der bisher beschlossenen und begonnenen Form fortgeführt. Die Maßnahmen des IHK´s werden aus der Haushaltssperre herausgenommen. Die Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1.959.208 € werden zusätzlich zum Entwurf des Nachtrags 2016 zur Verfügung gestellt.

oder

 

          2.  Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird nicht weiter verfolgt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist über den Ausstieg zu informieren.
Mit der Bezirksregierung und den externen Auftragnehmern sind die Rückzahlungs- und Schadensersatzmodalitäten abzustimmen und umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 770.569 € sind im Entwurf des Nachtragshaushalts sowie in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.

oder

          Weitere Alternativen werden in den Erläuterungen zur Sitzungsvorlage dargestellt; die Variante 4 ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages, da sie inhaltlich noch nicht bestätigt wurde.