Sitzung: 09.03.2016 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 14-20 SV 66/168/2
Antragstext (aus
2013):
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die
Sperrung der Weststraße zum nächstmöglichen Termin aufzuheben.
2. Für
die neu freigegebene Fahrtrichtung eine Zufahrtsbegrenzung auf 7,5 Tonnen
einzurichten.
3. Den
Status der Weststraße als Spielstraße auf das Vorliegen der Voraussetzungen
bzw. der Notwendigkeit des Fortbestands als Spielstraße zu überprüfen und ggf.
aufzuheben. Alternativ: Die Geschwindigkeit auf 20 km begrenzen.
Modifizierter Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
Die Sperrung der Weststraße als
Ausfahrtsmöglichkeit von der Weststraße auf die Düsseldorfer Straße zu
ermöglichen.
2.
Der Status der Weststraße als Spielstraße bleibt
erhalten (6 km/h). Es sollen keine straßenbaulichen Veränderungen stattfinden.
3.
Für die neu freigegebene Fahrtrichtung ist eine
Zufahrtsbegrenzung auf 3,5 Tonnen einzurichten.
4.
Die Ausfahrtmöglichkeit von der Weststraße zur
Düsseldorfer Straße wird nur als Rechtsabbiegung erlaubt.
5.
Sperrung der Zufahrt von der Düsseldorfer Straße in
die Weststraße durch die Regelung einer Einbahnstraße.