Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im Jahr 2016 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

     Neuzeichnung des Flächennutzungsplans

     Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 66C für den Bereich Schalbruch/Westring

     Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 für Bereich Herderstr. / Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße

     Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25

     Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg

     Bebauungsplan Nr. 262 (VEP Nr. 21) für die Grundstücke Richrather Str. 170 und 172

 

sowie die noch aufzustellenden Verfahren

 

     Bebauungsplan Nr. 35, 7. Änderung für das Grundstück Am Bruchhauser Kamp 4a

     Bebauungsplan Nr. 177, 15. Änderung für das Grundstück Overbergstraße 12/12a