Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem vorgelegten Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.