Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/012
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin
Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2011 nebst Lage-
und Rechenschaftsbericht vom 11.06.2015 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
nach § 116 Abs.
6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 07.10.2015
und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2011 vom 11.
Juni 2015 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt.
2. Frau Bürgermeisterin Alkenings wird
gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss
2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs.
2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des
folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
3. Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin
Alkenings, die im Prüfbericht enthaltenen Prüffeststellungen umzusetzen.“
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:
„1. Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
entlastet.“