Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 vom 11.06.2015. Er macht sich den Prüfungs­be­richt zu eigen und erklärt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungs­amtes zu seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

 

Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2011, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.

 

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrund­sätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts zu umfassen.

 

Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.

 

Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

 

Hilden, den 07.10.2015

 

 

 

Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden

 

Michael Witek

Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden

 

 

 

Torsten Schlüter

Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden

 

 

Ralf Blisginnis

Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung (vergl. IDW EPS 400 n. F.) bei Abschlussprüfungen erstattet.

 

Hilden, den 09. November 2015

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

Thomas Grünendahl

Vorsitzender

 

 

 

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2011 nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 11.06.2015 ist vom Rechnungsprüfungsaus­schuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 07.10.2015 und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Gesamtabschluss 2011 vom 11. Juni 2015 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Frau Bürgermeisterin Alkenings wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

3.     Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin Alkenings, die im Prüfbericht enthaltenen Prüffeststellungen umzu­setzen.“

 

 

III.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:

 

„1.    Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushalts­jahr 2011 entlastet.“