Sitzung: 09.11.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/012
Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses
2011 vom 11.06.2015. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu
seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2011, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und
Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW
unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die
haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden können
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse
über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung
wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die
Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen
gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und
Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin
der Stadt sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und
des Gesamtlageberichts zu umfassen.
Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den
haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche
Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.
Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem
Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich
der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Hilden, den 07.10.2015
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden
Michael Witek
Leiter des Beratungs- und
Prüfungsamtes der Stadt Hilden
Torsten Schlüter
Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden
Ralf Blisginnis
Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung (vergl. IDW
EPS 400 n. F.) bei Abschlussprüfungen erstattet.
Hilden, den 09. November 2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Thomas Grünendahl
Vorsitzender
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin
Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2011 nebst Lage-
und Rechenschaftsbericht vom 11.06.2015 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
nach § 116 Abs.
6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 07.10.2015
und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2011 vom 11.
Juni 2015 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt.
2. Frau Bürgermeisterin Alkenings wird
gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss
2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs.
2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
3. Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin
Alkenings, die im Prüfbericht enthaltenen Prüffeststellungen umzusetzen.“
III. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:
„1. Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
entlastet.“