Beschluss: s. Niederschrift

I.      Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 25. Februar 2015 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 26.05.2015 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2013 vom 25. Februar 2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.900.674,82 Euro der Ausgleichs­rücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:

 

„1.    Die Bürgermeisterin wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2013 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“