I. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete
Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 25. Februar 2015 ist
vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 26.05.2015 und im Bestätigungsvermerk
vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2013 vom
25. Februar 2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.900.674,82 Euro
der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die
Bürgermeisterin:
„1. Die Bürgermeisterin wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.
2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2013 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“