Sitzung: 24.09.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/053
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
1. zu den während der Offenlage eingegangenen
Anregungen wie folgt Stellung zu nehmen:
1.1 Schreiben der Deutschen Bahn
(Mobility, Networks, Logistics) vom 13.07.2015
Von Seiten der
Deutschen Bahn gibt es keine Anregungen.
Die Aufforderung, bei
allen baulichen Veränderungen in der Nähe der Anlagen der Deutschen Bahn diese
zu beteiligen, wird zur Kenntnis genommen.
1.2 Schreiben des Landesbetriebs Straßen.NRW
vom 04.08.2015
Der Landesbetrieb Straßen.NRW.
bringt keine Bedenken vor. Die Hinweise bezüglich der Realisierung der
Bike+Ride-Anlage sind dieselben, welche während der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange aufgeführt wurden. Diese wurden dementsprechend
in der Sitzungsvorlage zum Offenlagebeschluss erörtert. Dort lautete die Abhandlung wie
folgt:
Gegen den Bebauungsplan werden keine Bedenken erhoben, wenn folgende Aspekte
bei der Erstellung der dritten Bike+Ride-Anlage beachtet wird:
·
Bei der
Erstellung der neuen Zufahrt an der Richrather Straße (L 404) sei unbedingt auf
Freihaltung der Sicht zu achten, d.h. es ist ein Sichtdreieck mit einer
Schenkellänge von 20m bei einem Abstand zum Fahrbahnrand von 3m von
Sichthindernissen > 1m freizuhalten
·
Der vorhandene 30km/h-Bereich sei zudem
geringfügig nach Norden auszuweiten
·
Frühzeitig
vor Baubeginn sei eine entsprechende Ausführungsplanung des Zufahrtsbereiches
zur L 404 mit Darstellung des Sichtdreiecks der zuständigen Niederlassung,
zwecks Erteilung des Sichtvermerks, vorzulegen.
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und zur Beratung in den weiteren Planungsschritten an das
städtische Tiefbau- und Grünflächenamt weitergeleitet.
Zur Verdeutlichung wird
festgehalten, dass es sich nur um eine Zufahrt für Fahrradfahrer handelt, nicht
um eine Kfz-Zufahrt.
1.3 Schreiben des Kreises
Mettmann vom 17.08.2015
Der Kreis Mettmann
bringt keine weiteren Bedenken bzw. Anregungen vor. Die Anregungen aus der ersten Offenlage wurden bereits in
den Bebauungsplan eingearbeitet.
1.4 Schreiben PLEdoc
Gesellschaft vom 26.08.2015
Die PLEdoc Gesellschaft weist in ihrem
Schreiben darauf hin, dass die stillgelegte Ferngasleitung (Nr. 2/17, Anschluss
Regler Gaswerk Hilden) nachträglich in die Legende des Bebauungsplans
eingearbeitet und in der Bebauungsplanbegründung erläutert werden sollte.
Den
Hinweisen wurde durch Ergänzung in der Plandarstellung (Legende) sowie in der Begründung
zum Bebauungsplan (unter Punkt 5.3) nachgekommen.
1.5 Schreiben vom BUND OG
Hilden durch Frau Claudia Roth vom 27.08.2015
Der BUND begrüßt ausdrücklich die Initiative der Stadt Hilden zur Sicherung und zum Ausbau der Bike+Ride-Anlage am S-Bahnhof Hilden Süd.
Der Standort wird aus folgenden Gründen jedoch als ungeeignet angesehen:
·
„Die topografische Anbindung an die Richrather
Straße ist problematisch. Der schmale Bürgersteig liegt über dem Straßenniveau,
das Gelände selbst noch mal ein Stück darüber. Eine Erschließung lässt sich nur
mit umfangreichen Erdarbeiten erreichen, die aber dann möglicherweise den
Bestand der beiden Straßenbäume (Ahorn) an der Richrather Straße gefährden.
Alternativ müssten eine Rampe gebaut werden, die dann aber dazu führt,
dass Radfahrer mit großer Geschwindigkeit über den Bürgersteig in Richtung viel
befahrener Richrather Straße die Anlage verlassen.
Durch Haus Nr. 14, Hecke, Straßenbäume und Brückenbauwerk ist die Ein-
und Ausfahrt der Abstellanlage schlecht einzusehen, was zu einer zusätzlichen
Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führt.“
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Nach
der bisherigen Konzeption (Vorentwurf) ist die Zufahrt/ der Zugang zu der neuen
Bike+Ride-Anlage unmittelbar neben der Grundstücksgrenze Richrather Straße 14
vorgesehen. Dort kann die Zufahrt/ der Zugang geschaffen werden, ohne auf
relevante topographische Höhenunterschiede Rücksicht nehmen zu müssen. Es würde
hier keine „Rampe“ entstehen, zudem würden entsprechende „Drängelgitter“ ein
ungebremstes Zu- und Abfahren verhindern.
Auch
die beiden Straßenbäume würden bei der geschilderten Lage der Zufahrt/ des Zugangs
nicht betroffen.
Die Beachtung
der Einsehbarkeit des Eingangsbereichs der geplanten Bike+Ride-Anlage wurde
bereits vom Landesbetrieb Straßen.NRW angesprochen und damit sichergestellt (siehe
auch Punkt 1.2 dieser Sitzungsvorlage).
Im weiteren wird von Frau Roth folgendes
angeführt:
·
„Das Gelände ist öffentlich schlecht einsehbar und
unterliegt damit keiner sozialen Kontrolle. Schon heute ist das nächtliche
„Abräumen“ der Fahrradabstellanlagen in Hilden Süd durch professionelle Diebesbanden
keine Seltenheit. Auch kleinkrimineller Fahrraddiebstahl wird durch den
„zweiten Fluchtweg“ zur Schützenstraße begünstigt. Das absehbare Risiko, Opfer
eines Diebstahls zu werden, wird die Akzeptanz der Anlage erschweren und damit
ihre zugedachte Nutzung verhindern oder zumindest erheblich einschränken.
Schließlich ist die Lage denkbar ungeeignet. Der Vorteil, dass beide
Aufgänge zum Bahnsteig Hilden Süd in direkter Nähe zur Anlage liegen, wird
durch den Nachteil aufgehoben, dass in drei von vier Pendelrichtungen (785
Richtung Düsseldorf, S 1 beide Richtungen) die Richrather Straße überquert werden
muss. Da diese viel befahren ist, wird eine geplante, aber noch immer nicht
realisierte Fußgängerampel lange Wartezeiten haben.
Wir bitten daher zu prüfen, ob der Bau der Anlage nicht doch auf dem
Flurstück 590 (ehemalige Tankstelle, Autoverleih) oder der böschungsnahen
Teilfläche des Flurstücks 859 (ehemaliges Möbelhaus) realisiert werden kann.“
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Bezüglich der sozialen Kontrolle ist zu sagen, dass zwar kostenfreie
Fahrradabstellanlagen generell nicht beaufsichtigt werden. Gleichwohl ist die
Anlage durch die angrenzenden Wohngebäude nicht isoliert. Die Fläche liegt
genau an der S-Bahnlinie und ist somit ideal, was die Lage und angedachte Nutzung
(Lärmeinfluss durch die Bahn) angeht.
Wie bereits erläutert, soll die Richrather Straße durch die geplante
LSA überquerbar gemacht werden. Bei der Programmierung dieser soll darauf
geachtet werden, dass Fuß- und Fahrradverkehr kurzfristig diese Barriere
überwinden können.
Der hier betitelte „zweite Fluchtweg“ stellt die Durchlässigkeit und
bestmögliche Erreichbarkeit der Anlage sicher. Es wurde bei den konstruktiven
Planungen nicht von einer Begünstigung etwaiger Diebesbanden ausgegangen.
Diebstahl ist an allen öffentlichen Orten möglich, ein gutes Fahrradschloss, die
Nutzung der Fahrradboxen sowie eine gute Beleuchtung der Anlage sollten dieses
allgegenwärtige Problem möglichst minimieren.
In der Sitzungsvorlage zum erneuten Aufstellungsbeschluss wurde die
Auswahl der Fläche dargelegt. Das Grundstück des ehemaligen Autoverleihs
(Flurstück 590) war ursprünglich vorgesehen, jedoch in der Vergangenheit nicht
wirtschaftlich erwerbbar gewesen.
Bezüglich der Fläche des ehemaligen Möbelhauses „Eschenbach“ (Flurstück
859) ist zu sagen, dass dort in Kürze mit der Errichtung eines Neubaus
(Wohnhaus mit sozial geförderten Wohnungen) begonnen werden wird.
Die aktuelle Fläche befindet sich seit kurzem im Besitz der Stadt und
stellt aufgrund dessen die beste Möglichkeit zur Errichtung einer weiteren
Bike+Ride-Anlage dar.
· Am Ende des Schreibens wird darum gebeten, den vorhandenen Strauchbestand zu erhalten (Hecke, Obstbäume).
· Zudem wird aufgeführt, dass die bestehenden Bike+Ride-Anlagen wartungsbedürftig seien. Dabei ginge es um die Entwässerung (Regenrinnen laufen über, Wasser steht auf dem Flachdach) sowie die Auswahl der Fahrradständer, welche als unpraktisch angesehen werden.
Hierzu folgendermaßen Stellung genommen:
In der Begründung zum Bebauungsplan wird unter Punkt 6.1 erläutert,
dass sich auf der Fläche keine schützenswerten Bepflanzungen befinden. Die
durch den Entwurf entfallenen Vegetationen werden zudem durch Neupflanzungen
ersetzt, welche dem Entwurf entsprechend wegbegleitend angeordnet werden
sollen.
Die Bike+Ride-Anlagen werden von der Stadt regelmäßig gewartet. Die
Mängelmeldung bezüglich der verstopften Regenrinnen wurde an das zuständige Amt
weitergeleitet. Umbaumaßnahmen im Bestand (Fahrradständer und Dächer der
Abstellanlagen) sind aktuell nicht vorgesehen. Bei der Detailplanung der neuen
Anlage werden diese Hinweise bei der Umsetzung möglichst berücksichtigt.
Die Anregungen und Hinweise werden hiermit zur Kenntnis genommen.
2. dass
die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
1 BauGB eingegangenen Anregungen nicht anders zu bewerten sind als bereits im
Offenlagebeschluss des Rates vom 17.06.2015 (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/032) beschlossen. Es wird insoweit auf den Beschluss vom 17.06.2015
verwiesen.
3. den Bebauungsplan Nr. 260 gemäß der §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit
gültigen Fassung sowie § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung.
Das Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd.
Es besteht aus zwei Teilen, die durch die Richrather Straße getrennt werden. Der westliche Teil umfasst das Flurstücke 301 und 3099 (beide Flur 58)
und der östliche, zweite Teil des Plangebietes besteht aus den Flurstücken
1271, 1272 und 840 in Flur 49 sowie den Flurstücken 1121 (nur teilweise), 995,
883, 877, 1128, 1126, 1127 und 1125, alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Bebauungsplanbegründung vom 28.08.2015 zugrunde.
Gez.
Birgit Alkenings