Sitzung: 02.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/043
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss für die Mitglieder des Umlegungsausschusses mit Wirkung ab dem
01.01.2016 folgende Aufwandsentschädigung:
a)
Vorsitzende/r Pauschale 200,00 € für den Monat der Sitzung/en
zzgl.
Sitzungsgeld 20,50 € pro Sitzung
b)
Stellvertr.
Vorsitzende/r Pauschale 120,00 € für den Monat der Sitzung/en
zzgl.
im Vertretungsfall 80,00 € für den Monat der Sitzung/en
zzgl.
Sitzungsgeld 20,50 € pro Sitzung
c)
sachverständige
Mitglieder Pauschale 120,00 € für den Monat der Sitzung/en
und ihre Stellvertreter zzgl.
Sitzungsgeld 20,50 € pro Sitzung
Für die Mitglieder, die nicht in Hilden
wohnen oder arbeiten, werden die Fahrkosten gemäß des Gesetzes über die
Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des
Landes NRW (Landesreisekostengesetz NRW) entschädigt.
Die Ratsmitglieder
erhalten wie bei den Ausschüssen des Rates der Stadt Hilden je Sitzung ein
Sitzungsgeld gemäß der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder
kommunaler Vertretungen und Ausschüsse NRW (Entschädigungsverordnung NRW).
Die
Aufwandsentschädigung wird nur gezahlt, wenn das jeweilige Mitglied an
mindestens einer der Sitzungen im abzurechnenden Monat teilgenommen hat oder,
falls keine Sitzung stattgefunden hat, das Mitglied in einem Monat eine
sonstige Tätigkeit für den Umlegungsausschuss der Stadt Hilden durchgeführt hat.