Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss für die Mitglieder des Umlegungsausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2016 folgende Aufwandsentschädigung:

 

a)     Vorsitzende/r                        Pauschale                       200,00 €   für den Monat der Sitzung/en
                                             zzgl. Sitzungsgeld              20,50 €   pro Sitzung

b)     Stellvertr. Vorsitzende/r       Pauschale                       120,00 €   für den Monat der Sitzung/en
                                             zzgl. im Vertretungsfall      80,00 €   für den Monat der Sitzung/en
                                             zzgl. Sitzungsgeld              20,50 €   pro Sitzung

c)     sachverständige Mitglieder  Pauschale                       120,00 €   für den Monat der Sitzung/en
und ihre Stellvertreter          zzgl. Sitzungsgeld              20,50 €   pro Sitzung

 

Für die Mitglieder, die nicht in Hilden wohnen oder arbeiten, werden die Fahrkosten gemäß des Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes NRW (Landesreisekostengesetz NRW) entschädigt.

 

Die Ratsmitglieder erhalten wie bei den Ausschüssen des Rates der Stadt Hilden je Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse NRW (Entschädigungsverordnung NRW).

 

Die Aufwandsentschädigung wird nur gezahlt, wenn das jeweilige Mitglied an mindestens einer der Sitzungen im abzurechnenden Monat teilgenommen hat oder, falls keine Sitzung stattgefunden hat, das Mitglied in einem Monat eine sonstige Tätigkeit für den Umlegungsausschuss der Stadt Hilden durchgeführt hat.