Sitzung: 20.08.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/010
I. Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 vom 26.05.2015. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu seinem eigenen
Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die
Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. In die Prüfung
wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die
Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Die Aufgabe der
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die
Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht
über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin
der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt.
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 26. Mai 2015
Rechnungsprüfung
Gez. Gez.
Michael Witek Barbara
Stach
Leiter des Beratungs- Rechnungsprüferin
Und Prüfungsamtes der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der
vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden,
den 20. August 2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Thomas Grünendahl
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete
Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 25. Februar 2015 ist
vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 26.05.2015 und im
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2013 vom
25. Februar 2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.900.674,82 Euro
der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“
III. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die
Bürgermeisterin:
„1. Die Bürgermeisterin wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.
2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2013 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“