Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss:

 

1.    Der Bericht der Verwaltung zur Analyse der erfolgten Inklusionsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die sich daraus ergebenden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bei der künftigen Inklusionsförderung sind mit dem Behindertenbeirat und anderen „Experten in eigener Sache“ zu erörtern und abzustimmen.

 

3.    Über die Ergebnisse ist in der Sitzung des Sozialausschusses am 30.11.2015 und in der Sitzung des Rates am 16.12.2015 zu berichten.

 

4.    Die Stadt Hilden wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung weiter daraufhin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Hilden sich weiter zu einer inklusiven Stadt entwickelt.