Sitzung: 17.06.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/032
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
die
Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie
folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben
von der Westnetz GmbH vom 27.02.2015
Die Westnetz GmbH wies darauf hin, dass bei der Erstellung der dritten Bike+Ride-Anlage darauf zu achten sei, dass ihre Versorgungsleitungen nicht beschädigt werden dürfen.
Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1.2 Schreiben
vom Landesbetrieb Straßen. NRW. vom 16.03.2015
Gegen den Bebauungsplan werden keine Bedenken erhoben, wenn folgende Aspekte
bei der Erstellung der dritten Bike+Ride-Anlage beachtet wird:
·
Bei der
Erstellung der neuen Zufahrt an der Richrather Straße (L 404) sei unbedingt auf
Freihaltung der Sicht zu achten, d.h. es ist ein Sichtdreieck mit einer
Schenkellänge von 20m bei einem Abstand zum Fahrbahnrand von 3m von
Sichthindernissen > 1m freizuhalten
·
Der vorhandene 30km/h-Bereich sei zudem
geringfügig nach Norden auszuweiten
·
Frühzeitig
vor Baubeginn sei eine entsprechende Ausführungsplanung des Zufahrtsbereiches
zur L 404 mit Darstellung des Sichtdreiecks der zuständigen Niederlassung,
zwecks Erteilung des Sichtvermerks, vorzulegen.
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und zur Beratung in den weiteren Planungsschritten an das
städtische Tiefbau- und Grünflächenamt weitergeleitet.
Zur Verdeutlichung wird
festgehalten, dass es sich nur um eine Zufahrt für Fahrradfahrer handelt, nicht
um eine Kfz-Zufahrt.
1.3 Schreiben des Kreises Mettmann vom
19.03.2015
Zum Thema Altlasten
gab die untere Bodenschutzbehörde die Anregung, zwei Textpassagen aus der
Entwurfsbegründung umzuformulieren.
Zudem wird die
Erstellung einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung (ASP I) durch einen
beauftragten Gutachter gefordert.
Im Weiteren wurden
keine Bedenken geäußert.
Die vorgeschlagenen Formulierungen wurden in die Entwurfsbegründung zur
Offenlage übernommen.
Die ASP I wurde durchgeführt und deren Ergebnis hier in den Erläuterungen/Begründungen
sowie in der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan 260 dargestellt.
1.4 Schreiben der Firma PLEdoc -
Gesellschaft für Dokumentationserstellung und
-pflege vom 24.03.2015
Die PLEdoc GmbH weist
in ihrem Schreiben darauf hin, dass die im Plan bereits dargestellte Trasse
geringfügig von den tatsächlichen Leitungskenndaten abweicht. Zudem kann auf
die Darstellung des Schutzstreifens verzichtet werden, da die Leitung
stillgelegt wurde.
Die durch das
Plangebiet verlaufende stillgelegte Ferngasleitung der Open Grid Europe GmbH kann
bei den weiteren Planungen vernachlässigt werden. Störende Abschnitte, welche
im Zuge einer Baumaßnahme herausgeschnitten werden sollen, müssen jedoch durch
die Open Grid Europe GmbH oder eins von ihr beauftragtes Unternehmen durchgeführt und rechtzeitig angekündigt
werden.
Die Hinweise in Bezug auf Baumaßnahmen in diesem Bereich wurden zur Kenntnis
genommen. Das Kataster wurde in Absprache mit PLEdoc angepasst,
indem die Ferngasleitung mit dem Wort „stillgelegt“ beschriftet und der
Schutzstreifen nicht weiter dargestellt wurde.
2. die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 260 sowie die Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von
Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. 11. 2014 (BGBl. I S. 1748)
geändert worden ist.
Das Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd.
Es besteht aus zwei Teilen, die durch die Richrather Straße getrennt werden. Der westliche Teil umfasst das Flurstücke 301 und 3099 (beide Flur 58)
und der östliche, zweite Teil des Plangebietes besteht aus den Flurstücken 1271,
1272 und 840 in Flur 49 sowie den Flurstücken 1121 (nur teilweise), 995, 883,
877, 1128, 1126, 1127 und 1125, alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung ist es, die Zugänge zum S-Bahnhof Hilden-Süd sowie die
bestehenden Bike+Ride-Anlagen langfristig zu sichern und eine weitere
Bike+Ride-Anlage westlich der Richrather Straße errichten zu können.
Dem Offenlagebeschluss liegt die
Entwurfsbegründung mit Stand vom 07.04.2015 zugrunde.