Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.          die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange      im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abzuhandeln:

 

1.1        Schreiben von der Westnetz GmbH vom 27.02.2015

Die Westnetz GmbH wies darauf hin, dass bei der Erstellung der dritten Bike+Ride-Anlage darauf zu achten sei, dass ihre Versorgungsleitungen nicht beschädigt werden dürfen.

 

Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

            1.2       Schreiben vom Landesbetrieb Straßen. NRW. vom 16.03.2015

Gegen den Bebauungsplan werden keine Bedenken erhoben, wenn folgende Aspekte bei der Erstellung der dritten Bike+Ride-Anlage beachtet wird:

 

·        Bei der Erstellung der neuen Zufahrt an der Richrather Straße (L 404) sei unbedingt auf Freihaltung der Sicht zu achten, d.h. es ist ein Sichtdreieck mit einer Schenkellänge von 20m bei einem Abstand zum Fahrbahnrand von 3m von Sichthindernissen > 1m freizuhalten

·         Der vorhandene 30km/h-Bereich sei zudem geringfügig nach Norden auszuweiten

·        Frühzeitig vor Baubeginn sei eine entsprechende Ausführungsplanung des Zufahrtsbereiches zur L 404 mit Darstellung des Sichtdreiecks der zuständigen Niederlassung, zwecks Erteilung des Sichtvermerks, vorzulegen.

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur Beratung in den weiteren Planungsschritten an das städtische Tiefbau- und Grünflächenamt weitergeleitet.

Zur Verdeutlichung wird festgehalten, dass es sich nur um eine Zufahrt für Fahrradfahrer handelt, nicht um eine Kfz-Zufahrt.

 

1.3       Schreiben des Kreises Mettmann vom 19.03.2015

Zum Thema Altlasten gab die untere Bodenschutzbehörde die Anregung, zwei Textpassagen aus der Entwurfsbegründung umzuformulieren.

Zudem wird die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung (ASP I) durch einen beauftragten Gutachter gefordert.

Im Weiteren wurden keine Bedenken geäußert.

 

Die vorgeschlagenen Formulierungen wurden in die Entwurfsbegründung zur Offenlage übernommen.

Die ASP I wurde durchgeführt und deren Ergebnis hier in den Erläuterungen/Begründungen sowie in der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan 260 dargestellt.

 

1.4       Schreiben der Firma PLEdoc - Gesellschaft für Dokumentationserstellung und

            -pflege vom 24.03.2015

Die PLEdoc GmbH weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass die im Plan bereits dargestellte Trasse geringfügig von den tatsächlichen Leitungskenndaten abweicht. Zudem kann auf die Darstellung des Schutzstreifens verzichtet werden, da die Leitung stillgelegt wurde.

Die durch das Plangebiet verlaufende stillgelegte Ferngasleitung der Open Grid Europe GmbH kann bei den weiteren Planungen vernachlässigt werden. Störende Abschnitte, welche im Zuge einer Baumaßnahme herausgeschnitten werden sollen, müssen jedoch durch die Open Grid Europe GmbH oder eins von ihr beauftragtes Unternehmen  durchgeführt und rechtzeitig angekündigt werden.

 

Die Hinweise in Bezug auf Baumaßnahmen in diesem Bereich wurden zur Kenntnis genommen. Das Kataster wurde in Absprache mit PLEdoc angepasst, indem die Ferngasleitung mit dem Wort „stillgelegt“ beschriftet und der Schutzstreifen nicht weiter dargestellt wurde.

 

2.         die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 260 sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. 11. 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd. Es besteht aus zwei Teilen, die durch die Richrather Straße getrennt werden. Der westliche Teil umfasst das Flurstücke 301 und 3099 (beide Flur 58) und der östliche, zweite Teil des Plangebietes besteht aus den Flurstücken 1271, 1272 und 840 in Flur 49 sowie den Flurstücken 1121 (nur teilweise), 995, 883, 877, 1128, 1126, 1127 und 1125, alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung ist es, die Zugänge zum S-Bahnhof Hilden-Süd sowie die bestehenden Bike+Ride-Anlagen langfristig zu sichern und eine weitere Bike+Ride-Anlage westlich der Richrather Straße errichten zu können.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Stand vom 07.04.2015 zugrunde.