Sitzung: 17.06.2015 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 9
Vorlage: WP 14-20 SV 61/016/1
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Die Baugrundstücke für die
Einfamilienhäuser werden zu einem festen Verkaufspreis verkauft.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren
gemäß Kapitel 4.1 des beigefügten Vermarktungskonzepts. Die einzelne
Vergabeentscheidung erfolgt gemäß Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt
Hilden.
2. Die in der Anlage 2 zum
beigefügten Vermarktungskonzept grün unterlegten Baugrundstücke im Baufeld WA 3
werden für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Das
Baugrundstück ist der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden anzubieten.
Die WGH
oder, falls diese das Angebot ausschlägt, ein vom Rat auf Grundlage eines
öffentlichen Bewerbungsverfahrens auszuwählendes Wohnungsbauunternehmen ist zu
verpflichten, innerhalb von fünf Jahren auf dem Baugrundstück Mehrfamilienhäuser
zu errichten. Es muss sich verpflichten, die Gebäude entweder mit öffentlichen
Mitteln zu erstellen oder im Falle einer freien Finanzierung als Obergrenze
eine Höchstmiete bei Erstbezug in Höhe von 8,- €/m² Wohnfläche und Monat (ohne
Nebenkosten) einzuhalten.
3. Die in Anlage 2 zum beigefügten
Vermarktungskonzept lila unterlegten Baugrundstücke im Baufeld WA 2 werden für
eine gemeinsame Bebauung von Gruppen für „innovative Wohnformen“ bis zum Jahr
2020 reserviert. Die Vergabe erfolgt in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren.
Die sich
bewerbenden Gruppen müssen zu einer Vergabeentscheidung des Rates, eine gemeinsame
Vorplanung mit Kostenschätzung (HOAI Leistungsphase 2) sowie eine entsprechende
Finanzierungszusage einer in Deutschland zugelassenen Bank oder Sparkasse (oder
einer vergleichbaren Institution innerhalb der EU) für den Kaufpreis des
Baugrundstücks sowie für die Baukosten der zu errichtenden Gebäude inkl.
Tiefgarage und Innenhof vorlegen. Alternativ kann auch eine freihändige
Finanzierung des Objekts nachgewiesen werden.
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Auswertung folgender Kriterien:
1. Übereinstimmung der Vorplanung mit den
städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des
Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure
Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main,
2. Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der
Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen,
3. Anzahl der für das Objekt zu erstellenden
Stellplätze und
4. Konzept zur Instand- und Unterhaltung der
halb-öffentlichen Innenhöfe inkl. der Zuwegungen.
Die
sich bewerbenden Gruppen müssen sich verpflichten, die Tiefgarage und die
Gebäude sowie den halböffentlichen Innenhof innerhalb von fünf Jahren nach
Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.
Die sich bewerbenden Gruppen sind im
Kaufvertrag zu verpflichten, mindestens 30% der Wohnungen als öffentlich
geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
4. Die Baugrundstücke für den frei
finanzierten Mehrfamilienhausbau sind in einem Investorenauswahlverfahren
öffentlich zum Verkauf anzubieten.
Die Vergabeentscheidung durch den Rat erfolgt nach Auswertung folgender
Kriterien:
1. Höhe des Kaufpreises für das Baugrundstück
(beitragsfrei nach BauGB und KAG),
2. Übereinstimmung der Vorplanung mit den
städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des
Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure
Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main,
3. Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der
Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen,
4. Anzahl der für das Objekt zu erstellenden
Stellplätze und
5. Konzept zur Instand- und Unterhaltung der halböffentlichen
Innenhöfe inkl. der Zuwegungen.
6. Beteiligung bei der Erstellung der
„veredelten“ Rohbauten für die Einfamilienhäuser im jeweiligen Baufeld.
Die Bauträger sind zu
verpflichten, vor ihrer freien Vermarktung die Wohnungen den auf der
städtischen Liste eingetragenen Interessenten zum Erwerb anzubieten. Weiterhin
haben sich die Bauträger zu verpflichten, die Tiefgaragen und die Gebäude sowie
die halböffentlichen Innenhöfe innerhalb von fünf Jahren nach
Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.