Sitzung: 15.10.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/232
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1.      Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 207 für das Gebiet Haus Horst vom 18.12.1991 und der Beitrittsbeschluss vom
08.07.1992 zur Genehmigung des Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung
werden aufgehoben.
2.      Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 207 für das Gebiet Haus Horst wird eingestellt, der
Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom 06.06.1991 wird aufgehoben.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 207 wurde begrenzt von Itter, Horster Allee, südlicher Grenze
des Flurstückes 306, östlicher und südlicher Grenze des Flurstückes 211,
östlicher Grenze der Flurstücke 204 und 80, südlicher und westlicher Grenze de
Flurstückes 204, alle in Flur 16 der Gemarkung Hilden; ergänzt um Teilflächen
aus den Grundstücken Gemarkung Hilden, Flur 16, Flurstücke 335, 369, 311, 314
und 329 sowie um das Flurstück 321 insgesamt, Horster Allee.“