Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.       Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 207 für das Gebiet Haus Horst vom 18.12.1991 und der Beitrittsbeschluss vom 08.07.1992 zur Genehmigung des Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung werden aufgehoben.

 

2.       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 für das Gebiet Haus Horst wird eingestellt, der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom 06.06.1991 wird aufgehoben.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 207 wurde begrenzt  von Itter, Horster Allee, südlicher Grenze des Flurstückes 306, östlicher und südlicher Grenze des Flurstückes 211, östlicher Grenze der Flurstücke 204 und 80, südlicher und westlicher Grenze de Flurstückes 204, alle in Flur 16 der Gemarkung Hilden; ergänzt um Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Hilden, Flur 16, Flurstücke 335, 369, 311, 314 und 329 sowie um das Flurstück 321 insgesamt, Horster Allee.“