hier: Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 207 für das Gebiet Haus Horst vom 18.12.1991 und der Beitrittsbeschluss vom
08.07.1992 zur Genehmigung des Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung
werden aufgehoben.
2. Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 207 für das Gebiet Haus Horst wird eingestellt, der
Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom 06.06.1991 wird aufgehoben.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 207 wurde begrenzt von Itter, Horster Allee, südlicher Grenze
des Flurstückes 306, östlicher und südlicher Grenze des Flurstückes 211,
östlicher Grenze der Flurstücke 204 und 80, südlicher und westlicher Grenze de
Flurstückes 204, alle in Flur 16 der Gemarkung Hilden; ergänzt um Teilflächen
aus den Grundstücken Gemarkung Hilden, Flur 16, Flurstücke 335, 369, 311, 314
und 329 sowie um das Flurstück 321 insgesamt, Horster Allee.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bebauungsplan Nr. 207 für einen Bereich im Hildener Westen auf der
Nord- und Südseite der Itter und nördlich von Haus Horst stellte einen der
großen kommunalpolitischen planerischen Diskussionspunkte der Jahre 1991/1992
dar.
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens war und ist ein „Sondergebiet“
(SO) für den Bau eines Thermalbades mit dazugehörigem Großparkplatz mit
straßentechnischer Anbindung an die Horster Allee.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte durch den Rat der
Stadt Hilden im Dezember 1991. Die damals noch erforderliche Genehmigung des
Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgte im Mai 1992. Die
Stadt Hilden trat der Genehmigung durch Ratsbeschluss im Juli 1992 bei.
Der Bebauungsplan Nr. 207 wurde anschließend jedoch auf Wunsch des Rates
nicht öffentlich bekannt gemacht und somit auch nicht rechtskräftig.
In dem Flächennutzungsplan der Stadt Hilden aus dem Jahr 1993 wurde das
Sondergebiet „Thermalbad“ zusammen mit der dazugehörigen Parkplatzfläche
dennoch als Sonderbaufläche aufgenommen.
Aus heutiger Sicht ist es planerisch sinnvoll, den nicht rechtskräftig
gewordenen Bebauungsplan aufzuheben.
Schon der damalige Verzicht auf die öffentliche Bekanntmachung beruhte
auf dem Umstand, dass das Vorhandensein von geeignetem Thermalwasser auf
Hildener Stadtgebiet nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Ein Investor,
der eventuelle Probebohrungen hätte finanzieren und durchführen können, wurde
nicht gefunden.
Die Stadt Hilden wiederum war nicht bereit, die aufwendigen und teuren
Probebohrungen auf eigene Rechnung und Risiko durchzuführen.
Zudem hatte sich der Rat der Stadt Hilden damals auf das Junktim „wenn
kein Thermalwasser, dann kein Thermalbad“ geeinigt.
An dieser sinnvollen Verknüpfung hat sich bis heute nichts geändert. Es
sei aber darauf hingewiesen, dass das (damalige) Geologische Landesamt im Laufe
der Diskussion das Auffinden von geeignetem Thermalwasser in Hilden für
unwahrscheinlich hielt.
Es sprechen weitere Gründe für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
207.
Für eine Teilfläche des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 207 nördlich
der Itter wird zur Zeit der Bebauungsplan Nr. 253 für eine Baseball- und
Softballanlage aufgestellt. Das dafür herangezogene Grundstück ist im
Bebauungsplan Nr. 207 noch für den Großparkplatz vorgesehen. Es kann aber keine
zwei miteinander konkurrierenden Ausweisungen für ein Grundstück geben.
Da der Bebauungsplan Nr. 253 dem heutigen aktuellen Planungswillen des
Rates der Stadt Hilden entspricht, folgt daraus, dass der alte Bebauungsplan
aufgehoben bzw. das Aufstellungsverfahren eingestellt werden muss inklusive der
Aufhebung schon gefasster Beschlüsse.
Dies gilt umso mehr, als dass das Projekt Thermalbad ohne „seinen“
Parkplatz ohnehin nicht umsetzbar wäre.
Ebenfalls ist daran zu denken, dass in den vergangenen ca. 15 Jahren
sich in der „Bäderlandschaft“ einiges getan hat. Es gibt in der weiteren
Umgebung eine Reihe von Bäderangeboten, die „Wellness- und Gesundheitsangebote“
im Programm haben. Genannt seien hier die Standorte Köln, Bergisch-Gladbach und
Duisburg.
Außerdem soll das Projekt der Wellness-Therme am Elbsee in Düsseldorf/
Stadtgrenze Hilden in Kürze realisiert werden. Seitens der Stadt Düsseldorf
wird derzeit gerade hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt.
Vor dem Hintergrund ist ein weiteres ähnliches Projekt in Hilden nicht
mehr attraktiv.
Schließlich ist auf einen formellen Aspekt hinzuweisen.
Die öffentliche Bekanntmachung eines Bebauungsplanes darf nach dem
Satzungsbeschluss durch den Rat eine gewisse Zeit hinausgeschoben werden, wenn
– aus welchen Gründen auch immer – plötzlich Zweifel an der Durchführbarkeit
des Bebauungsplanes entstehen.
Nach ca. einem Jahr, so die geltende Auffassung, ist dann eine
Überprüfung der Sachlage vorzunehmen. Insbesondere muss geprüft werden, ob die
Grundlagen für die durch den Rat vorgenommene Abwägung der Anregungen noch
gültig sind oder aber durch neue Sach- und Rechtslagen eine neue, andere
Abwägung geboten wäre.
Über die Resultate der Prüfung, zu der dann auch eine erneute
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (hier: erneute
Offenlage) gehören würde, müsste dann der Rat der Stadt beschließen. Erst
dieser erneute Satzungsbeschluss könnte dann für eine öffentliche Bekanntmachung
und damit für eine Erlangung der Rechtskraft herangezogen werden.
Nun lässt sich hier unschwer feststellen, dass nach gut 15 Jahren in
verschiedenen Aspekten neue Sach- und Rechtslagen zu verzeichnen sind. Die
Aufrechterhaltung des ursprünglichen Abwägungsergebnisses und damit die
Erhaltung des Bebauungsplanes Nr. 207 [Entwurf] in seiner alten Form wären sehr
unwahrscheinlich.
Insgesamt sprechen also eine Reihe von Gründen dafür, von dem Projekt
eines Thermalbades in Hilden Abstand zu nehmen und damit dann auch den
Satzungsbeschluss sowie weitere Beschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 207
aufzuheben und das Planaufstellungsverfahren somit nicht zu Ende zu führen.
In dem Sinne ist der Beschlussvorschlag formuliert.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
nein |
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Personelle
Auswirkungen |
nein |
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