Sitzung: 17.12.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/001
Beschlussvorschlag für den
Rat:
Der Rat nimmt den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Kenntnis und befürwortet die Umbenennung des Rechnungsprüfungsamtes in
Beratungs- und Prüfungsamt. Er beschließt aufgrund der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung durch
·
die
Erweiterung des § 3 Abs.2 Nummer 1 Satz 1:
„1.    die
Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 103
Abs. 2 Ziffer 1 GO NRW (Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns); hierzu
gehören insbesondere die Geschäftsprozesse, der Einsatz der Informationsverarbeitungstechnik,
die Kosten- und Leistungsrechnungen und die Bewertung des Aufgabenerfolges. Die
zu prüfenden Vorgänge werden nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von der Leitung des Beratungs- und Prüfungsamtes bestimmt; sie teilt dem Bürgermeister
mit, für welchen Zeitraum welche Vorgänge an welchen Verfahrensständen mit
welchen Unterlagen dem Beratungs- und Prüfungsamt
zur Prüfung zuzuleiten sind.
         Unberührt
hiervon bleibt die Möglichkeit des Beratungs-
und Prüfungsamt jederzeitiger, weitergehender ZweckÂmäßigkeits- und
WirtschaftlichkeitsÂprüfungen;“
·
die
Hinzufügung der Nummer 17 in § 3 Abs.2:
„17.  Die
gutachtliche Stellungnahme zu beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen,
insbesondere auf haushalts- und betriebswirtschaftlichem Gebiet, sowie zu
Verträgen mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung vor ihrem Abschluss. „
·
die
Neufassung des § 3 Abs. 3:
„(3)  Das Beratungs- und Prüfungsamt arbeitet steuerungsunterstützend;
es prüft nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern prüft und berät auch begleitend
und zukunftsgerichtet z. B. durch Systemprüfungen, Prozess- und Risikoanalysen
sowie die Darstellung von Chancen.“
Ferner beschließt der Rat, die Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt“ durch
„Beratungs- und Prüfungsamt“ in der gesamten RPO zu ersetzen.Â