Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat nimmt den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und befürwortet die Umbenennung des Rechnungsprüfungsamtes in Beratungs- und Prüfungsamt. Er beschließt aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung durch

 

·                die Erweiterung des § 3 Abs.2 Nummer 1 Satz 1:

 

„1.     die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 103 Abs. 2 Ziffer 1 GO NRW (Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns); hierzu gehören insbesondere die Geschäftsprozesse, der Einsatz der Informationsverarbeitungstechnik, die Kosten- und Leistungsrechnungen und die Bewertung des Aufgabenerfolges. Die zu prüfenden Vorgänge werden nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von der Leitung des Beratungs- und Prüfungsamtes bestimmt; sie teilt dem Bürgermeister mit, für welchen Zeitraum welche Vorgänge an welchen Verfahrensständen mit welchen Unterlagen dem Beratungs- und Prüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten sind.

 

          Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit des Beratungs- und Prüfungsamt jederzeitiger, weitergehender Zweck­mäßigkeits- und Wirtschaftlichkeits­prüfungen;“

 

·                die Hinzufügung der Nummer 17 in § 3 Abs.2:

 

„17.   Die gutachtliche Stellungnahme zu beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen, insbesondere auf haushalts- und betriebswirtschaftlichem Gebiet, sowie zu Verträgen mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung vor ihrem Abschluss. „

 

·                die Neufassung des § 3 Abs. 3:

 

„(3)   Das Beratungs- und Prüfungsamt arbeitet steuerungsunterstützend; es prüft nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern prüft und berät auch begleitend und zukunftsgerichtet z. B. durch Systemprüfungen, Prozess- und Risikoanalysen sowie die Darstellung von Chancen.“

 

Ferner beschließt der Rat, die Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt“ durch „Beratungs- und Prüfungsamt“ in der gesamten RPO zu ersetzen.Â