Sitzung: 10.11.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/001
Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 vom Rechnungsprüfungsamt
angewandte risikoorientierten Prüfansatz hat bis heute zu erheblichen
Veränderungen der Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes geführt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die
ursprünglichen, vergangenheitsbezogenen Prüfungen durch begleitende und in die
Zukunft gerichtete Beratungen, Begleitungen, Prüfungen und Führungsunterstützungen
ergänzt wurden. Die Umbenennung des Rechnungsprüfungsamtes in Beratungs- und
Prüfungsamt wird befürwortet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat die Änderung der
Rechnungsprüfungsordnung durch
·
die
Erweiterung des § 3 Abs.2 Nummer 1 Satz 1:
„1.    die
Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 103
Abs. 2 Ziffer 1 GO NRW (Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns); hierzu
gehören insbesondere die Geschäftsprozesse, der Einsatz der Informationsverarbeitungstechnik,
die Kosten- und Leistungsrechnungen und die Bewertung des Aufgabenerfolges. Die
zu prüfenden Vorgänge werden nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit
und Notwendigkeit von der Leitung des Beratungs-
und Prüfungsamtes bestimmt; sie teilt dem Bürgermeister mit, für welchen
Zeitraum welche Vorgänge an welchen Verfahrensständen mit welchen Unterlagen
dem Beratungs- und Prüfungsamt zur
Prüfung zuzuleiten sind.
         Unberührt
hiervon bleibt die Möglichkeit des Beratungs-
und Prüfungsamt jederzeitiger, weitergehender ZweckÂmäßigkeits- und
WirtschaftlichkeitsÂprüfungen;“
·
die
Hinzufügung der Nummer 17 in § 3 Abs.2:
„17.  Die
gutachtliche Stellungnahme zu beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen,
insbesondere auf haushalts- und betriebswirtschaftlichem Gebiet, sowie zu
Verträgen mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung vor ihrem Abschluss. „
·
die
Neufassung des § 3 Abs. 3:
„(3)  Das Beratungs- und Prüfungsamt arbeitet steuerungsunterstützend;
es prüft nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern prüft und berät auch
begleitend und zukunftsgerichtet z. B. durch Systemprüfungen, Prozess- und
Risikoanalysen sowie die Darstellung von Chancen.“
Ferner empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, den Ersatz der
Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt“ durch „Beratungs- und Prüfungsamt“ in der
gesamten RPO zu beschließen.Â
Beschlussvorschlag für den
Rat:
Der Rat nimmt den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Kenntnis und befürwortet die Umbenennung des Rechnungsprüfungsamtes in
Beratungs- und Prüfungsamt. Er beschließt aufgrund der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung durch
·
die
Erweiterung des § 3 Abs.2 Nummer 1 Satz 1:
„1.    die
Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 103
Abs. 2 Ziffer 1 GO NRW (Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns); hierzu
gehören insbesondere die Geschäftsprozesse, der Einsatz der Informationsverarbeitungstechnik,
die Kosten- und Leistungsrechnungen und die Bewertung des Aufgabenerfolges. Die
zu prüfenden Vorgänge werden nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von der Leitung des Beratungs- und Prüfungsamtes bestimmt; sie teilt dem Bürgermeister
mit, für welchen Zeitraum welche Vorgänge an welchen Verfahrensständen mit
welchen Unterlagen dem Beratungs- und Prüfungsamt
zur Prüfung zuzuleiten sind.
         Unberührt
hiervon bleibt die Möglichkeit des Beratungs-
und Prüfungsamt jederzeitiger, weitergehender ZweckÂmäßigkeits- und
WirtschaftlichkeitsÂprüfungen;“
·
die
Hinzufügung der Nummer 17 in § 3 Abs.2:
„17.  Die
gutachtliche Stellungnahme zu beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen,
insbesondere auf haushalts- und betriebswirtschaftlichem Gebiet, sowie zu
Verträgen mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung vor ihrem Abschluss. „
·
die
Neufassung des § 3 Abs. 3:
„(3)  Das Beratungs- und Prüfungsamt arbeitet steuerungsunterstützend;
es prüft nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern prüft und berät auch
begleitend und zukunftsgerichtet z. B. durch Systemprüfungen, Prozess- und
Risikoanalysen sowie die Darstellung von Chancen.“
Ferner beschließt der Rat, die Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt“ durch
„Beratungs- und Prüfungsamt“ in der gesamten RPO zu ersetzen.Â