Sitzung: 02.09.2014 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 10/005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den
Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des
Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2014 fest.