Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2014 fest.