Beschluss: s. Niederschrift

1.     „Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 11. Dezember 2002: Er hält einen multifunktional genutzten Bahnhof nach wie vor für ein herausragen­des Projekt mit Image fördernder Wirkung für Hilden und damit für einen bedeuten­den Wirtschaftsfaktor, dessen Realisierungschance ernsthaft geprüft werden sollte.

2.    Der Rat begrüßt den Vorschlag der Stadtverwaltung, einen öffentlichen Beitrag zur Absicherung des Gesamtrisikos eines potenziellen Investors zu leisten, beispielsweise durch Mietgarantieren und hebt Ziffer 1 seines Beschlusses vom 8. Oktober 2003 auf.

3.    Der Rat ist bereit, finanzielle Beteiligungen der Stadt (egal ob einmalig oder auf Dauer) bei einer Neunutzung des Bahnhofsgebäudes und möglicher weiterer Flächen im Bahnhofsvorplatzbereich zu beschließen.

4.    Dabei erwartet der Rat, dass der Bürgermeister prüft, wie der Bahnhof für die Bürgerinnen und Bürger wieder zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität gemacht werden kann. In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat die Verwaltung, den Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2002 (Ziffer 4 Abs. 2) konsequent umzusetzen. Die Bahnhofskommission ist zu informieren.

5.    Der Sanierung und Neunutzung des Bahnhofs soll im Zusammenhang mit der Ãœberplanung der „Nördlichen Unterstadt“ und umgesetzt werden. Dafür sollen durch einen Architektenwettbewerb Beiträge zu einem städtebaulichen Gesamtkonzept gesammelt werden. Förderungsmöglichkeiten durch Landesmittel sind zu prüfen und auszuschöpfen.

6.    Zur Sanierung und Neunutzung des Bahnhofs hält der Rat eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und Privaten im Rahmen eines Private-Public-Partnership für möglich. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Stadt und privatem Investor zu prüfen:

·      Erwerbermodell:
Privater übernimmt auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, der von der Stadt genutzt wird. Die Immobilie geht zum Vertragsende auf die Stadt über. Entgelt: regelmäßige Zahlung an Privaten für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, die bei Vertragsabschluss festgelegt wird.

·      Leasingmodell:
Privater übernimmt auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, der von der Stadt genutzt wird. Keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudes am Ende der Vertragslaufzeit. Stattdessen Optionsrecht der Stadt, das Gebäude entweder zurückzugeben oder zu einem bei Vertragsabschluss fest kalkulierten Restwert zu erwerben. Entgelt: regelmäßige Leasingraten an den Privaten in feststehender Höhe für die Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten sowie den Betrieb.

·      Mietmodell
Entspricht dem Leasingmodell, jedoch ohne Kaufoption mit zuvor festgelegtem Kaufpreis. Der Bahnhof kann allenfalls zum bei Vertragsablauf aktuellen Verkehrswert erworben werden.

7.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten des PPP in einer Beschlussvorlage darzustellen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob der Bahnhof unter Beteiligung/Mitwirkung städtischer Gesellschaften – wie z. B. der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke oder die Infrastrukturgesellschaft mbH – erworben und einer sozial und städtebaulich verträglichen Neunutzung zugeführt werden könnte.  In diesem Zusammenhang fordert der Rat der Stadt Hilden die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH auf, Kaufverhandlungen zwecks Erwerb des Bahnhofgebäudes aufzunehmen.

8.    Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage garantierter finanzieller Beteiligung der Stadt an Sanierung und Nutzung des Bahnhofgebäudes (z.B. Mietgarantie) mit dem Investor Christof Gemeiner oder anderen möglichen Investoren unter den gleichen Voraussetzungen Verhandlungen aufzunehmen. Dabei wir die Verwaltung beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das sanierte Obergeschoss und Dachgeschoss als Teileigentum erworben könnte.

9.    Der Rat der Stadt Hilden erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft bei einem Ankauf des Bahnhofsgebäudes durch den Investor, Herrn Christof Gemeiner, dort Räumlichkeiten für die Fraktionen des Rates sowie für das Deutsche Rote Kreuz anzumieten.

10.  Im Kellergeschoss sollen Räumlichkeiten für eine Fahrradstation angemietet werden um die jetzt für das Abstellen von Fahrrädern verwendete städtische Fläche, einer städtebaulichen Entwicklung zuführen zu können.

11.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor die konkreten Mietkonditionen hierfür auszuhandeln und bis Jahresende 2005 eine entscheidungsreife Vorlage zu erstellen.

12.  Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, sowohl mit möglichen privaten Betreibern einer Fahrradstation, als auch mit der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt Hilden mbH Verhandlungen über den Betrieb dieser Station zu führen und auch hierfür die exakten einmaligen und Folgekosten zu ermitteln sowie Zuschussmöglichkeiten zu überprüfen.

13.  Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG über die Gestaltung des Zuganges zu den Gleisen Gespräche zu führen um hier möglichst eine Kostenbeteiligung zur Attraktivierung dieses Durchganges zu erreichen."