1.  „Der
Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 11. Dezember 2002: Er hält einen multifunktional genutzten Bahnhof
nach wie vor für ein herausragenÂdes Projekt mit Image fördernder Wirkung für
Hilden und damit für einen bedeutenÂden Wirtschaftsfaktor, dessen
Realisierungschance ernsthaft geprüft werden sollte.
2. Der Rat begrüßt den
Vorschlag der Stadtverwaltung, einen öffentlichen Beitrag zur Absicherung des
Gesamtrisikos eines potenziellen Investors zu leisten, beispielsweise durch
Mietgarantieren und hebt Ziffer 1 seines Beschlusses vom 8. Oktober 2003 auf.
3. Der Rat ist bereit,
finanzielle Beteiligungen der
Stadt (egal ob einmalig oder auf Dauer) bei einer Neunutzung des Bahnhofsgebäudes und möglicher weiterer
Flächen im Bahnhofsvorplatzbereich zu beschließen.
4. Dabei erwartet der
Rat, dass der Bürgermeister prüft, wie der Bahnhof für die Bürgerinnen und
Bürger wieder zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität gemacht werden kann.
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat die Verwaltung, den Ratsbeschluss vom
11. Dezember 2002 (Ziffer 4 Abs. 2) konsequent umzusetzen. Die Bahnhofskommission
ist zu informieren.
5. Der Sanierung und
Neunutzung des Bahnhofs soll im Zusammenhang mit der Ãœberplanung der
„Nördlichen Unterstadt“ und umgesetzt werden. Dafür sollen durch einen
Architektenwettbewerb Beiträge zu einem städtebaulichen Gesamtkonzept gesammelt
werden. Förderungsmöglichkeiten durch Landesmittel sind zu prüfen und
auszuschöpfen.
6. Zur Sanierung und
Neunutzung des Bahnhofs hält der Rat eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und
Privaten im Rahmen eines Private-Public-Partnership für möglich. Die Verwaltung
wird beauftragt, folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Stadt und
privatem Investor zu prüfen:
·
Erwerbermodell:
Privater übernimmt auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung,
Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, der von der Stadt genutzt wird. Die
Immobilie geht zum Vertragsende auf die Stadt über. Entgelt: regelmäßige
Zahlung an Privaten für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs,
die bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
·
Leasingmodell:
Privater übernimmt auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung,
Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, der von der Stadt genutzt wird.
Keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudes am Ende der Vertragslaufzeit.
Stattdessen Optionsrecht der Stadt, das Gebäude entweder zurückzugeben oder zu
einem bei Vertragsabschluss fest kalkulierten Restwert zu erwerben. Entgelt:
regelmäßige Leasingraten an den Privaten in feststehender Höhe für die
Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten sowie den Betrieb.
·
Mietmodell
Entspricht dem Leasingmodell, jedoch ohne Kaufoption mit zuvor festgelegtem
Kaufpreis. Der Bahnhof kann allenfalls zum bei Vertragsablauf aktuellen
Verkehrswert erworben werden.
7. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten des PPP in einer
Beschlussvorlage darzustellen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden,
ob der Bahnhof unter Beteiligung/Mitwirkung städtischer Gesellschaften – wie z.
B. der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Grundstücksgesellschaft der
Stadtwerke oder die Infrastrukturgesellschaft mbH – erworben und einer sozial
und städtebaulich verträglichen Neunutzung zugeführt werden könnte. In diesem Zusammenhang fordert der Rat der Stadt
Hilden die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH auf,
Kaufverhandlungen zwecks Erwerb des Bahnhofgebäudes aufzunehmen.
8. Die Verwaltung wird
beauftragt auf der Grundlage garantierter finanzieller Beteiligung der Stadt an
Sanierung und Nutzung des Bahnhofgebäudes (z.B. Mietgarantie) mit dem Investor Christof Gemeiner oder anderen möglichen Investoren unter den gleichen
Voraussetzungen Verhandlungen aufzunehmen. Dabei wir die Verwaltung beauftragt
zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das sanierte Obergeschoss und
Dachgeschoss als Teileigentum erworben könnte.
9.
Der Rat
der Stadt Hilden erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft bei einem Ankauf des
Bahnhofsgebäudes durch den Investor, Herrn Christof Gemeiner, dort
Räumlichkeiten für die Fraktionen des Rates sowie für das Deutsche Rote Kreuz anzumieten.
10.
Im
Kellergeschoss sollen Räumlichkeiten für eine Fahrradstation angemietet werden
um die jetzt für das Abstellen von Fahrrädern verwendete städtische Fläche,
einer städtebaulichen Entwicklung zuführen zu können.
11.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor die konkreten Mietkonditionen
hierfür auszuhandeln und bis Jahresende 2005 eine entscheidungsreife Vorlage zu
erstellen.
12.
Darüber
hinaus wird die Verwaltung beauftragt, sowohl mit möglichen privaten Betreibern
einer Fahrradstation, als auch mit der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt Hilden
mbH Verhandlungen über den Betrieb dieser Station zu führen und auch hierfür
die exakten einmaligen und Folgekosten zu ermitteln sowie Zuschussmöglichkeiten
zu überprüfen.
13.
Weiterhin
wird die Verwaltung beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG über die Gestaltung
des Zuganges zu den Gleisen Gespräche zu führen um hier möglichst eine
Kostenbeteiligung zur Attraktivierung dieses Durchganges zu erreichen."