Sitzung: 28.09.2005 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 20/033
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, sich an den
Kosten des Eilantrages nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung und der Klage der
Stadt Ratingen vor dem Verwaltungsgericht mit 50 % der Kosten zu beteiligen.
Die benötigten Haushaltsmittel werden
überplanmäßig bereitgestellt.
Günter Scheib
Bürgermeister