Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, sich an den Kosten des Eilantrages nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung und der Klage der Stadt Ratingen vor dem Verwaltungsgericht mit 50 % der Kosten zu beteiligen.

 

Die benötigten Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister