Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß § 46b i.V.m. § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das
Ergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterin fest.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß § 46b i.V.m. § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das
Ergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterin fest.