Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl der Bürgermeisterin
Vorlage
WP 14-20 SV 10/003
Aktenzeichen
10.4
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gemäß § 46b i.V.m. § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das Ergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterin fest.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlleiter prüft gemäß § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus den Wahlniederschriften das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 26c zu § 75d i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 1 KWahlO zusammen. Dabei wurde festgestellt, dass in einem Briefwahlbezirk die per Schnellmeldung übermittelten Werte für die Kandidatinnen vertauscht wurden. Dieser Fehler wurde korrigiert.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest:

 

  • die Zahl der Wahlberechtigten
  • die Zahl der Wähler,
  • die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen.

 

Bei der Stichwahl ist nach § 46c Absatz 2 Satz 5 „der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält.“

 

Die Zusammenstellungen des Ergebnisses der Kommunalwahl und Auszüge der Niederschrift zur Sitzung des Wahlausschusses sind als Anlagen beigefügt.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter